Beitragsordnung

Beitragsordnung Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. 

(nachfolgend Verein genannt)

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Delegiertenversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

Die Delegiertenversammlung beschließt die Höhe der Mitgliedsbeiträge und die Zahlungsmodalitäten.

§ 3 Beiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden als Jahresbeitrag jeweils für das laufende Kalenderjahr (1.1.-31.12) erhoben.

*Für unter 30-jährige sowie Empfänger von Bürgergeld und Grundsicherung bei entsprechendem Nachweis.
Beitragsarten:  
Jahres-Mitgliedsbeitrag 60 €
Jahres-Mitgliedsbeitrag für Paare 55 € pro Person
Sozial-Beitrag* 25 €
Sympathie-Beitrag 65 €
Förder-Plus-Beitrag 100 €
Freie-Wahl-Beitrag < 100 €

§ 4 Fälligkeit

4.1
Der Mitgliedsbeitrag wird zum 1. März für das laufende Kalenderjahr fällig. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung wird der Mitgliedsbeitrag zu diesem Zeitpunkt eingezogen. Mitglieder, die per Überweisung zahlen, erhalten rechtzeitig eine Rechnung und überweisen den Mitgliedsbeitrag bis zum 1. März des laufenden Jahres für das Kalenderjahr.

4.2
Bei Eintritt in den Verein während des Geschäftsjahres wird der Beitrag im Beitrittsmonat für das gesamte laufende Kalenderjahr fällig. In den Folgejahren erfolgt die Zahlung des Beitrags im Lastschriftverfahren/per Überweisung jeweils zum 1. März des jeweiligen Kalenderjahres.

4.3
Die Mitgliedschaft kann laut Satzung durch Streichung aus der Liste der Mitglieder enden. Die Streichung ist zulässig, wenn ein Mitglied mit seinem Beitrag trotz zweimaliger Mahnung ein halbes Jahr im Rückstand ist; bei der zweiten Mahnung wird die Streichung in Aussicht gestellt.

4.4
Endet die Mitgliedschaft im Verein, egal aus welchem Grund, erfolgt keine Rückerstattung des entrichteten Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderjahr.

4.5
Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem/der Präsidenten/in oder einem/einer Vizepräsidenten/in zu erklären. Der Austritt wird wirksam mit dem Ablauf des Mitgliedsjahres, für das der Beitrag zu entrichten ist.

§ 5 Datenschutz

Soweit im Rahmen der Kontenführung oder der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen personenbezogene Daten gespeichert werden, erfolgt dies unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes.

§ 6 Bankverbindung für Mitgliedsbeiträge

Kontoverbindung:  
Empfänger DGHS e.V.
Bank Berliner Volksbank
IBAN DE31 1009 0000 2870 7170 00
BIC BEVODEBB
Verwendungszweck Mitgliedsbeitrag für 20XX, Name, Mitgliedsnummer

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

Die Beitragsordnung beruht auf den  am 6.11.2022 von der Delegiertenversammlung beschlossen Mitgliedsbeiträgen und Zahlungsmodalitäten.

Stand: Oktober 2023

Die Beitragsordnung als PDF