Blick über die Grenzen

Regelungen zu Patientenverfügung und Sterbehilfe in ausgewählten Ländern

Wer ins Ausland reist, muss sich darüber im Klaren sein, dass dann im Ernstfall die dortige Rechtslage zu Selbstbestimmung und Sterbehilfe gilt. Eine Patientenverfügung (PV), die Sie in vier Fremdsprachen von der DGHS erhalten können, ist dennoch ein wichtiges Indiz für Ihren Willen und sollte bei Reisen mitgeführt werden. Nachfolgend eine Übersicht, was bei der Gültigkeit von Patientenverfügungen und der Rechtslage zum assistierten Suizid woanders gilt.

Europa

Stand: 04/2026. Zusammenstellung: Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Birnbacher, DGHS-Vizepräsident
Land Behandlungsverzicht per Patientenverfügung (PV) Rechtsstatus Assistierter Suizid (AS)
Belgien PVs verbindlich Legal (unter Bedingungen)
Dänemark PVs verbindlich, müssen in zentralem Register eingetragen werden Strafbar
Deutschland PVs verbindlich Legal (unter Bedingungen)
Finnland PV verbindlich Strafbar (de facto – kein legaler Zugang)
Frankreich PVs verbindlich bei ärztlicher Bestätigung. Gesetzl. Recht auf palliative Sedierung Aktuell strafbar – Legalisierung im Verfahren
Griechenland PVs nicht verbindlich Strafbar
Großbritannien (England & Wales) PVs verbindlich Aktuell strafbar – Legalisierung im Verfahren
Irland PVs verbindlich Strafbar (Gesetzgebungsverfahren gescheitert/ausgesetzt)
Italien PVs verbindlich unter der Bedingung ärztlicher Aufklärung Zulässig (grundsätzlich strafbar, allerdings Strafausschluss unter vier strengen Bedingungen – Strafbarkeit bleibt Grundsatz)
Luxemburg PVs verbindlich Legal (unter Bedingungen)
Niederlande PVs verbindlich Legal (unter Bedingungen)
Norwegen PV verbindlich Strafbar
Polen PVs nicht verbindlich Strafbar
Portugal PVs verbindlich, müssen notariell beglaubigt und in zentralem Register eingetragen werden Strafbar (Gesetz verabschiedet, aber nie in Kraft getreten)
Schottland PVs verbindlich Strafbar (Gesetzgebungsverfahren gescheitert)
Schweden PVs nicht verbindlich Strafbar (de facto – für Ärzte berufsrechtlich verboten, kein legaler Zugang zu ärztl. AS)
Schweiz PVs verbindlich Legal (unter Bedingungen)
Spanien PVs verbindlich Legal (unter Bedingungen)
Tschechien PVs grundsätzlich anerkannt Strafbar
Österreich PVs verbindlich, müssen alle 5 Jahre erneuert und notariell beglaubigt werden. Hohe Konkretheitsanforderungen Strafbar
Ungarn PVs unter bestimmten Bedingungen anerkannt Legal (unter Bedingungen)

Außereuropäisches Ausland

Stand: 04/2026. Zusammenstellung: Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Birnbacher, DGHS-Vizepräsident
Land Behandlungsverzicht per Patientenverfügung (PV) Rechtsstatus Assistierter Suizid (AS)
Australien (alle Bundesstaaten + ACT) PVs verbindlich Legal (unter Bedingungen, in allen sechs Bundesstaaten + einem der zwei Festlandsterritorien (in ACT)
Chile Passive Sterbehilfe seit 2012 legal (Recht auf Behandlungsverzicht bei terminaler Erkrankung) Strafbar
Kanada PVs verbindlich Legal (unter Bedingungen als MAiD)
Neuseeland PVs nicht verbindlich Legal (unter Bedingungen)
USA PVs nicht verbindlich (variiert nach Bundesstaat) Legal in 13 Bundesstaaten + D.C., strafbar in den übrigen 37 Bundesstaaten
Uruguay Nicht detailliert geregelt Legal (unter Bedingungen, seit November 2025)

Weitere Angebote und Informationen zu internationalen Patientenverfügungen und Sterbehilfe

Die Patientenverfügung als Teil der Patientenschutz- und Vorsorgemappe erhalten Sie hier auf Deutsch. 

DGHS-Mitglieder können sich eine Patientenverfügung in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch im Mitglieder-Login herunterladen. 

Weitere Informationen zu Sterbehilfe aus internationalen Perspektiven finden Sie auf der englischsprachigen Webseite des globalen Dachverbandes World Federation of Right to Die Societies: https://wfrtds.org .