Präsident Macron setzt Gesetz zur Sterbehilfe in Kraft

Jahrelang hatte Frankreich kontrovers über eines der sensibelsten Themen, das eine Gesellschaft umtreibt, debattiert. Nun hat es ein neues Gesetz zur Lockerung der Regeln für Sterbehilfe. Nachdem das Parlament Mitte Juli einen mühsam ausgehandelten Kompromiss beschlossen hat, segnete der Verfassungsrat diesen in vollem Umfang ab. Präsident Macron setzte das Gesetz in Kraft.

Anspruch auf Sterbehilfe erhalten künftig volljährige Patienten, die die französische Staatsangehörigkeit besitzen oder einen langfristigen Aufenthaltstitel haben. Ein Arzt muss vorab bestätigen, dass die betroffene Person an einer schweren, unheilbaren und schmerzhaften Krankheit „in einer fortgeschrittenen Phase“ leidet, die als unerträglich empfunden wird. Rein psychische Erkrankungen werden explizit ausgeschlossen. Es berichten zahlreiche Medien, u. a. das "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

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