Sterbeverfügungen in Österreich (Der Standard)

Ab 1. Juni 2026 gelten in Österreich die dort möglichen „Sterbeverfügungen“ zeitlich unbefristet. Das Justizministerium arbeitet an einer vereinfachten Verlängerung. Beim seit Anfang 2022 in Kraft getretenen Sterbeverfügungsgesetz besteht Reformbedarf. Die Regelung ermöglicht sterbewilligen Personen, ihr Leben durch assistierten Suizid zu beenden. Voraussetzung ist die Errichtung einer Sterbeverfügung. Das Gesetz sah vor, dass dieser aufwändige Prozess nach einem Jahr erneuert werden muss – eine Regelung, die der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Ende 2024 aber aufhob. Eine Neuregelung steht aus, damit gelten Sterbeverfügungen ab 1. Juni unbegrenzt, berichtet die österreichische Zeitung „Standard“. Der VfGH hatte sich nach mehreren 2023 vom Verein Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) und weiteren Personen eingebrachten Anträgen erneut mit der Sterbehilfe auseinandergesetzt.

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