Mit und ohne Patientenverfügung

Im Zusammenhang mit der Patientenverfügung (PV) taucht immer wieder die Frage auf, wie das denn mit dem "mutmaßlichen Patientenwillen" sei, wenn der Patient sich selber nicht mehr äußern könne. Genügt die PV allein, wer stellt den Willen fest, wie wird der überhaupt festgestellt, was wäre ggf. das Verfahren etc. Je älter die PV ist, um so schwieriger könnte sich das Verfahren gestalten, weil sich der Wille ja in der Zwischenzeit durchaus geändert haben könnte. Deutlich wird dabei auch, wozu die "persönlichen Wertvorstellungen", die in der DGHS-Patientenschutz- und Vorsorgemappe als Vordruck enthalten sind, nützlich sein könnten.
Eine verständliche Darstellung samt sämtlicher Paragraphen in der „Rechtsdepesche".

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