In Belgien ist eine lebhafte Diskussion entbrannt. Dort kann eine Person nur dann Sterbehilfe beantragen, sofern sie noch in der Lage ist, ihren Willen „bewusst und in voller Kenntnis der Sachlage“ zu äußern. Eine Sterbehilfe auf Grundlage einer Patientenverfügung ist nur in spezifischen Fällen wie etwa einem „irreversiblen Koma” möglich. Nun wollen einige Gesetzgeber die Möglichkeit, eine Verfügung zu nutzen, auf Menschen ausweiten, die zwar noch bei Bewusstsein, aber nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu äußern – etwa bei fortgeschrittener Demenz.
Die Anzahl der Demenzpatient:innen, die frühzeitig Sterbehilfe beantragen, um den Moment nicht zu verpassen, in dem sie es noch tun können, nimmt weiter zu. Waren es 2021 noch 26, machten diese Fälle im Jahr 2025 mit 77 Patienten 1,7 Prozent aller Anträge in Belgien aus. Insgesamt starben im letzten Jahr 4486 Menschen mit Sterbehilfe. Das entspricht etwa vier Prozent aller Todesfälle.
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