Die DGHS wird derzeit in Berichterstattungen des SPIEGEL (15.07.2026), dem ergänzenden Podcast „Ohne Kontrolle: Das Geschäft mit dem Todeswunsch“ sowie in der ARD-Sendung „Kontraste“ (16.07.2026) mit Vorwürfen konfrontiert. Angehörige schildern dort ihren Eindruck, dass die Beweggründe sterbewilliger Menschen im Rahmen einzelner Freitodbegleitungen nicht ausreichend sorgfältig hinterfragt worden seien. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 898 Freitodbegleitungen durch die DGHS vermittelt.
Die Berichterstattung thematisiert darüber hinaus die Freitodbegleitung für Florian Willet und stellt die Frage, ob die bei der DGHS geltenden Sorgfalts- und Sicherheitskriterien in diesem Einzelfall in jeder Hinsicht berücksichtigt wurden. Die DGHS nimmt diese Fragen ernst und sieht darin einen Anlass, die eigenen Standards und Abläufe weiterhin kritisch zu überprüfen und fortzuentwickeln.
Dass Angehörige Entscheidungen sterbewilliger Menschen anders bewerten oder erst nach deren Tod von deren Wunsch erfahren und sich daraufhin an Medien oder Strafverfolgungsbehörden wenden, ist der DGHS aus der Praxis der vergangenen Jahre bekannt. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, die das Recht auf selbstbestimmtes Sterben gestärkt hat, begleitet die DGHS diese Entwicklung und setzt sich für transparente, sorgfältige und überprüfbare Verfahren ein.
Die aktuelle Berichterstattung wird vielfach mit der Forderung nach einer erneuten gesetzlichen Regulierung der Suizidhilfe verbunden. Die DGHS ist dagegen überzeugt, dass verantwortungsvolle Freitodbegleitung vor allem verlässliche und konsequent angewandte Sorgfalts- und Sicherheitskriterien erfordert.
Die Bedeutung solcher Standards wurde auch durch Gerichte bestätigt. Anfang Juli 2026 hat das Landgericht Bochum die Eröffnung eines strafrechtlichen Hauptverfahrens gegen zwei Freitodbegleitende der DGHS abgelehnt. Das Gericht berief sich dabei auf die etablierten Sorgfaltskriterien der DGHS.
Die DGHS wird ihre Qualitäts-, Sorgfalts- und Sicherheitsstandards kontinuierlich weiterentwickeln. Erkenntnisse aus Einzelfällen werden aufgegriffen, notwendige Konsequenzen geprüft und die Verfahren fortlaufend verbessert. Ziel bleibt es, hohe Sicherheits- und Sorgfaltsstandards mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf selbstbestimmtes Sterben zu verbinden.
Die DGHS ist überzeugt, dass transparente und überprüfbare Qualitätsstandards auch künftig die Grundlage für eine verantwortungsvolle Freitodbegleitung bilden können.