Beim Zentralen Vorsorge-Register der Bundesnotarkammer gibt es Änderungen. Die Einsichtnahme von Dokumenten ist seit Oktober 2026 für institutionelle Nutzer wie Notarinnen, Rechtsanwälte, Betreuungsbehörden und Ärzte kostenfrei und im Volltext möglich, sofern sie registriert sind. Künftig kann etwa der behandelnde Arzt eine Patientenverfügung sofort elektronisch abrufen. Privatpersonen müssen auch weiterhin eine Gebühr bezahlen.
Bei der DGHS hingegen ist die digitale Hinterlegung der Patientenverfügung, so dass sie im Volltext passwortgeschützt einsehbar ist, im Mitgliedsbeitrag enthalten.
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