Nach einem vergeblichen Anlauf im Jahr 2020 will eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten erreichen, dass die umstrittene Widerspruchsregelung doch noch eingeführt wird. Dazu wurden gestern im Bundestag zwei Gesetzesentwürfe in Erster Lesung diskutiert. Ein dritter Entwurf spricht sich für die Beibehaltung der sogenannten Entscheidungslösung aus wie sie zurzeit gilt. Die weitere Beratung erfolgt nun im Gesundheitsausschuss des Bundestags.
Würde die sogenannte Widerspruchslösung eingeführt, wäre jeder Bundesbürger potentieller Organspender, sofern er nicht ausdrücklich und rechtzeitig widersprechen würde.
In der aktuellen Ausgabe der DGHS-Vereinszeitschrift humanes leben - humanes sterben (2026-4) wird beleuchtet, ob eine Organspende, wenn sie ausdrücklich gewünscht wird, auch im Zusammenhang mit einer Freitodbegleitung möglich sein könnte.
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