Juristentag fordert Verfahrensregeln für Suizidhilfe

Nach Diskussion hat sich die zuständige Abteilung des Deutschen Juristentags (DJT) mit einer Mehrheit für ein Schutzkonzept ausgesprochen, das feste Verfahrensregeln für die Hilfe beim Suizid vorsieht. Das hatte Professorin Anette Grünewald von der Universität Jena in ihrem Gutachten für den Juristentag vorgeschlagen.
Der Gesetzgeber solle eine vorherige Beratung, Aufklärung und Begutachtung durch medizinisches Fachpersonal einführen, die dokumentiert werden muss. Damit soll abgesichert werden, dass es sich beim Suizid wirklich um eine freie Entscheidung handelt. Wenn es Anzeichen für eine psychische Störung oder eine Lebenskrise gibt, sollten Fachärzte für Psychiatrie oder Psychologie die Beratung, Aufklärung und Begutachtung übernehmen.
Dass mehrere Beratungsgespräche mit zeitlichem Abstand dazwischen nötig sein sollen, hat die Abteilung mehrheitlich abgelehnt. Hilfe beim Suizid sollen ausschließlich qualifizierte Ärzte leisten dürfen. Für Sterbehilfeorganisationen wird mit großer Mehrheit ein spezielles Zulassungsverfahren gefordert.

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