Ein Gericht in Neuenburg (Schweiz) hat am 6. Dezember 2010 eine Ärztin freigesprochen, die einer suizidwilligen Patientin ein Sterbemittel aktiv verabreichte, weil diese selbst dazu nicht mehr in der Lage war. Es sei eine "Notsituation" gewesen. Lesen Sie <link http: www.exit-geneve.ch presse.htm>mehr. (www. exit-geneve.ch) Die Organisation "Exit - Deutsche Schweiz" wertet das Gerichtsurteil als "kleine Sensation" und "klares Signal" an den Schweizerischen Bundesrat, kündigte aber an, selbst weiterhin nur fürsorgliche Begleitung beim Freitod anzuwenden.
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