Die französische Nationalversammlung hat den Weg für ein Recht auf Sterbehilfe freigemacht. Die Abgeordneten verabschiedeten am 30.06.2026 ein seit langem diskutiertes Gesetz, wonach volljährige Patienten, die an einer nicht heilbaren Krankheit im Endstadium leiden und bei Bewusstsein sind, um „Hilfe zum Sterben“ bitten können. Am 15. Juli 2026 hat die Nationalversammlung den Text endgültig verabschiedet. Es könnte dann zum Jahresende in Kraft treten.
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