16.498 Unterschriften für DGHS-Petition

Ein großes Dankeschön an alle Unterzeichner:innen der Petition: „JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB.“
 

Mit Erleichterung reagieren wir auf die Bundestagsabstimmung am 6. Juli 2023. Keiner vorliegenden Gesetzesentwürfe hatte eine ausreichende Mehrheit erhalten (hier). Damit bleibt die zurzeit bestehende Rechtslage weiterhin gültig.

Es gibt keinen neuen Paragraph 217 StGB
 

In der DGHS-Online-Petition „Legale Freitodhilfe“, die im vorigen Jahr gestartet worden war, haben sich 16 498 Menschen eindeutig dafür ausgesprochen, unnötigen gesetzgeberischen Hürden auf dem Weg zu einer ärztlichen Freitodbegleitung eine klare Absage zu erteilen.
Somit hat auch diese Petition zu dem Abstimmungsergebnis im Bundestag beigetragen. Die DGHS dankt auf diesem Wege allen Unterzeichner:innen.
Für die DGHS bedeutet die Abstimmung eine Bestätigung des seit 2020 eingeschlagenen Weges – nämlich, ihren Mitgliedern ein würdevolles, selbstbestimmtes und friedliches Lebensende zu ermöglichen, letztlich also: human zu sterben.
Für Ärzt:innen, die bei einem freiverantwortlichen Suizid eines ihrer Patienten assistieren, existiert schon jetzt in Deutschland ein klarer und eindeutiger rechtlicher Handlungsrahmen. Organisationen, die Freitodbegleitungen anbieten oder vermitteln, arbeiten transparent und überprüfbar; dies gilt auch, weil sie nach jeder Freitodbegleitung die örtlich zuständige Kriminalpolizei informieren, die dann ein förmliches Todesermittlungsverfahren einleitet. Assistiert ein Suizidhelfer bei einem Suizid, ohne dass die suizidwillige Person einsichts- und entscheidungsfähig und somit nicht freiverantwortlich handelt, liegt tatbestandsmäßig ein Totschlag gemäß § 212 StGB vor. Es gebe bei Verstößen somit genügend Möglichkeiten, strafrechtlich aktiv zu werden.
DGHS-Präsident RA Robert Roßbruch hatte die Bundestagsabstimmung kommentiert: „Sich aus dem Leben zu verabschieden, wenn es einem Menschen – aus welchen gewichtigen Gründen auch immer – zur Last geworden ist, gehört zum Wesenskern persönlicher Freiheit. Die Menschen möchten am Lebensende genauso wie während ihres Lebens nicht bevormundet werden und erwarten vom Staat, dass er die Voraussetzungen für ein freiverantwortliches und würdiges Ausscheiden aus dem Leben schafft und sich nicht in höchst private Entscheidungen unzulässig einmischt. Darüber hinaus wissen wir von sehr vielen Fällen, dass das Vertrauen darauf, die Verantwortung für das über das eigene Leben zu behalten und jederzeit diesen sicheren und friedlichen Weg zur Beendigung des Lebens benutzen zu können, die Resistenz und den Willen zum Durchhalten eher stärkt.“
Nun sei die Ärzteschaft am Zug, sich mit dem Wunsch vieler Menschen nach Zugang zu ärztlicher Freitodbegleitung stärker auseinanderzusetzen und von paternalistischer Bevormundung klar Abstand zu nehmen.