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Präsidium


RA Prof. Robert Roßbruch
Präsident
* Jahrgang 1953

„Von besonderer Bedeutung ist für mich das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende, also in einer Lebensphase, in der der Mensch wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit und hohen Alters besonders vor nicht erwünschten paternalistisch-fürsorglichen Handlungen seitens der Ärzte, Pflegekräfte, aber auch Angehöriger zu bewahren und dessen Willen am Lebensende Geltung zu verschaffen ist."

Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher
Vizepräsident
* Jahrgang 1946

Die Option eines selbstbestimmten Sterbens sollte niemandem vorenthalten werden. Natürlich sollte niemand gedrängt werden, diese Option zu ergreifen. Aber die Gewährung eines Rechts ist keine Verpflichtung. Sie gewährt einen Freiraum, ohne gleichzeitig dazu aufzufordern, ihn zu nutzen."

RAin Elke Neuendorf
Vizepräsidentin
* Jahrgang 1965

Unbestritten hat jeder das Recht, Suizid zu begehen. Nur muss es auch eine Möglichkeit geben, dass dieses Recht in vertrauter Umgebung und mit professioneller Hilfe ausgeübt werden kann.  Es muss Schluss sein damit, dass Sterbewünsche, insbesondere alter und kranker Menschen, pathologisiert werden!"

Ursula Bonnekoh
Schatzmeisterin
* Jahrgang 1954

Wir haben das Recht, unser Leben selbstbestimmt zu beenden, egal in welcher Phase des Lebens und egal aus welchem Grund. Einzige Voraussetzung ist die Freiverantwortlichkeit. So hat es das Bundesverfassungsgericht 2020 entschieden und so soll es bleiben. Dieses Recht darf nicht ausgehöhlt werden und nicht durch neue Gesetze so weit eingeengt werden, dass es ins Leere läuft. Dafür setzt sich die DGHS ein und deshalb engagiere ich mich bei der DGHS."