Präsidium

Lernen Sie unser Präsidium kennen und erfahren Sie, was die einzelnen Mitglieder zum Thema Selbstbestimmtes Sterben sagen.

RA Prof. Robert Roßbruch

Präsident
* Jahrgang 1953

„Die Unterstützung suizidwilliger Menschen darf nicht von einem paternalistischen Gestus geprägt sein, der unter dem Deckmantel eines nur scheinbar ergebnisoffenen Beratungsangebots darauf abzielt, ihnen eine Lebensbindung anzutragen, die ihrem eigenen gefestigten Willen widerspricht. Eine Ausweitung von Angeboten der Suizidprävention ist für Menschen nötig, die einen Ausweg suchen, aber keinen solchen finden können. Menschen, die ihre Entscheidung getroffen haben, bedürfen keiner Beratung mehr.“

Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher

Vizepräsident
* Jahrgang 1946

„Die Option eines selbstbestimmten Sterbens sollte niemandem vorenthalten werden. Natürlich sollte niemand gedrängt werden, diese Option zu ergreifen. Aber die Gewährung eines Rechts ist keine Verpflichtung. Sie gewährt einen Freiraum, ohne gleichzeitig dazu aufzufordern, ihn zu nutzen.“

RAin Elke Neuendorf

Vizepräsidentin
* Jahrgang 1965

„Unbestritten hat jeder das Recht, Suizid zu begehen. Nur muss es auch eine Möglichkeit geben, dass dieses Recht in vertrauter Umgebung und mit professioneller Hilfe ausgeübt werden kann. Es muss Schluss sein damit, dass Sterbewünsche, insbesondere alter und kranker Menschen, pathologisiert werden!”

Ursula Bonnekoh

Schatzmeisterin
* Jahrgang 1954

„Wir haben das Recht, unser Leben selbstbestimmt zu beenden, egal in welcher Phase des Lebens und egal aus welchem Grund. Einzige Voraussetzung ist die Freiverantwortlichkeit. So hat es das Bundesverfassungsgericht 2020 entschieden und so soll es bleiben. Dieses Recht darf nicht ausgehöhlt werden und nicht durch neue Gesetze so weit eingeengt werden, dass es ins Leere läuft. Dafür setzt sich die DGHS ein und deshalb engagiere ich mich bei der DGHS.”