Präsidium
Lernen Sie unser Präsidium kennen und erfahren Sie, was die einzelnen Mitglieder zum Thema Selbstbestimmtes Sterben sagen.
Die DGHS e.V. ist als demokratisches System aufgebaut. Die Mitglieder nehmen ihre Mitverwaltungsrechte durch die Wahl von Delegierten wahr [vgl. § 6 (1) der DGHS-Satzung]. In den alten Bundesländern bilden die in einem Regierungsbezirk bzw. in einem Stadtstaat wohnenden Mitglieder die Regionalversammlung. Die in den neuen Bundesländern wohnenden Mitglieder bilden je Bundesland eine Regionalversammlung [vgl. § 8 (4) der DGHS-Satzung]. Die Regionalversammlungen wählen zu bestimmten Terminen und nach einem festgelegten Schlüssel die Delegierten zur Delegiertenversammlung. Die Delegierten werden für vier Jahre gewählt.
Höchstes Gremium ist die Delegiertenversammlung. Sie wird i. d. R. alle zwei Jahre einberufen.
Die Delegiertenversammlung nimmt Berichte entgegen und wählt das Gesamtpräsidium: den Präsidenten / die Präsidentin, zwei Vizepräsidenten / Vizepräsidentinnen, den Schatzmeister / die Schatzmeisterin, den stellvetretenden Schatzmeister / die stellvertretende Schatzmeisterin und bis zu drei Beisitzer. Die Delegiertenversammlung wählt auch die zwei Revisoren / Revisorinnen und die stellvertretenden zwei Revisoren / Revisorinnen.
Zwischen den Delegiertenversammlungen werden die Geschäfte der DGHS durch das geschäftsführende Präsidium geführt (bestehend aus dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten und dem Schatzmeister).
Dieser berät bei Bedarf das Präsidium. Die Ethikkommission wird in konfliktträchtigen Fallkonstellationen ethisch akzeptable Lösungen für den Präsident / die Präsidentin erarbeiten.
Setzen Sie sich bitte in wichtigen Anliegen je nach Satzungsvorgaben direkt mit dem/r DGHS-Präsident:in oder dem/r Geschäftsführer:in über die DGHS-Zentrale (Mühlenstr. 20, 10243 Berlin) schriftlich in Verbindung.
Lernen Sie auf den folgenden Seiten die Gesichter der DGHS kennen, welche Funktionen sie erfüllen und wofür sie stehen.