Verein

Die DGHS e.V. ist als demokratisches System aufgebaut. Die Mitglieder nehmen ihre Mitverwaltungsrechte durch die Wahl von Delegierten wahr [vgl. § 6 (1) der DGHS-Satzung]. In den alten Bundesländern bilden die in einem Regierungsbezirk bzw. in einem Stadtstaat wohnenden Mitglieder die Regionalversammlung. Die in den neuen Bundesländern wohnenden Mitglieder bilden je Bundesland eine Regionalversammlung [vgl. § 8 (4) der DGHS-Satzung]. Die Regionalversammlungen wählen zu bestimmten Terminen und nach einem festgelegten Schlüssel die Delegierten zur Delegiertenversammlung. Die Delegierten werden jeweils für den Zeitraum von vier Jahren gewählt.

Höchstes Organ des Vereins ist die Delegiertenversammlung. Sie wird i. d. R. alle zwei Jahre einberufen.
Die Delegiertenversammlung nimmt Berichte entgegen und wählt das Präsidium: den Präsidenten / die Präsidentin, zwei Vizepräsidenten / Vizepräsidentinnen, den/die Schatzmeister:in, den/die stellvertretende Schatzmeister:in und bis zu drei Beisitzer:innen. Die Delegiertenversammlung wählt auch die zwei Revisor:innen und die stellvertretenden zwei Revisor:innen.
Zwischen den Delegiertenversammlungen werden die Geschäfte der DGHS durch das geschäftsführende Präsidium geführt (Präsident:in, Vizepräsident:in und Schatzmeister:in).

Lernen Sie unser Präsidium kennen und erfahren Sie, was die einzelnen Mitglieder zum Thema Selbstbestimmtes Sterben sagen. 
 

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Prominente Personen aus Medien, Wissenschaft und Politik unterstützen die Sache der DGHS. Sehen Sie hier, warum sie sich für ein selbstbestimmes Sterben einsetzen.

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Die Ethikkommission berät das Präsidium bei Bedarf. Sie macht in konfliktträchtigen Fallkonstellationen Vorschläge zu ethisch akzeptablen Lösungen.

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Hier erreichen Sie die aktuelle Satzung der DGHS.
 

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Das Grundsatzprogramm mit den Zielen und Forderungen der DGHS.
 

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Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der DGHS-Mitglieder.

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