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Wahlprüfsteine 2021

Foto: ccnull_marco_verch

Am 26.9.2021 wird über die Mehrheitsverhältnisse im nächsten Deutschen Bundestag entschieden. Doch welche Partei wird sich für die Interessen unseres Vereins am besten einsetzen? Wer steht für Selbstbestimmung bis zum Lebensende? Von welchen Kandidaten können wir ein Votum für ein möglichst hohes Maß an Freiheit erwarten? Wie schon bei der Bundestagswahl vor vier Jahren haben wir uns darüber Gedanken gemacht und so genannte „Wahlprüfsteine“ formuliert. Das sind die Fragen, deren Antworten für unsere zukünftige Arbeit und die entsprechenden politischen Rahmenbedingungen entscheidend sind. Mittlerweile bringen viele Interessenvertretungen aus verschiedensten Themengebieten ihre jeweiligen Wahlprüfsteine auf den Weg.

Die DGHS-Wahlprüfsteine sind mittlerweile von den meisten der angefragten Parteien beantwortet worden. Da die Antworten erst nach der Drucklegung der jüngsten HLS erstellt und zugesandt wurden, listen wir sie nun hier auf. So erhielten bisher dezidierte Antworten von der CDU/CSU, von der SPD, der Linken, der Partei der Humanisten und der Tierschutzpartei. Bei den anderen Parteien lohnt sich bisweilen ein Blick ins jeweilige Wahlprogramm. Sollten wir noch weitere Antworten erhalten, aktualisieren wir auf unserer Webseite.

Und das haben die Parteien geantwortet:

CDU / CSU

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe halten CDU und CSU es für notwendig, eine gesetzliche Neuregelung zu erarbeiten. Ansonsten bestünde ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit, was die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs der Suizidhilfe erhöhen würde. Bei der Implementierung der Neuregelung ist es uns wichtig, ein umfassendes Schutzkonzept zu erarbeiten, das die Würde des Menschen, seine wohlverstandene Selbstbestimmung und den Schutz des Lebens in den Mittelpunkt stellt. Auch strafrechtliche Aspekte spielen dabei eine Rolle: So halten wir ausdrücklich am Verbot der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) fest und lehnen die aktive Tötung physisch oder psychisch schwerkranker Menschen ab. Die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung sollte weiterhin grundsätzlich unter Strafe belassen werden. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung des Schutzkonzepts wird im Verlauf der parlamentarischen und auch gesamtgesellschaftlichen Diskussionen näher zu bestimmen sein. Es ist uns wichtig, eine umfassende und ausführliche Debatte in Parlament und Gesellschaft zu führen.

DIE LINKE

Wie in allen demokratischen Parteien gibt es auch in der LINKEN keine einheitliche Position zur Suizidassistenz. Zu unterschiedlich sind die persönlichen Zugänge zu ethischen Fragen am Lebensende, eigene Erfahrungen und individuellen Werten. Bei der Neuregelung der Suizidbeihilfe im Jahr 2015 votierten ca. 18 Prozent der Abgeordneten der Linksfraktion für den dann neu eingeführten § 217 StGB zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. 46 Prozent wollten nur die gewerbsmäßige Suizidassistenz verbieten. 32 Prozent votierten dafür, den damaligen Status quo beizubehalten, der weder geschäfts- noch gewerbsmäßige Suizidbeihilfe untersagte. DIE LINKE ist sich jedoch darin einig, dass der Wunsch zu sterben nicht durch eine fehlende Palliativ- und Hospizversorgung und Beratung genährt werden darf. Dazu haben wir umfangreiche Forderungen in den Bundestag eingebracht (Antrag "Hochwertige Palliativ- und Hospizversorgung als soziales Menschenrecht sichern" auf Drucksache 18/5202).

Partei der Humanisten

Wir halten die aktuelle Rechtslage für nicht ausreichend, da sie insbesondere keine Rechtssicherheit für behandelnde Ärzte darstellt. Weiterhin ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Paragraf 217 StGB die assistierte Selbsttötung nicht hinreichend geregelt. Wir fordern, dass eindeutige Regelungen zur Straffreiheit der geschäftsmäßigen und nichtkommerziellen aktiven und passiven Sterbehilfe getroffen werden, die die Selbstbestimmtheit sterbewilliger Menschen berücksichtigen. Die selbstbestimmte Willensbekundung, frei von äußeren Zwängen, muss eindeutig festgestellt werden, um Missbrauch zu verhindern. Hierzu sollte eine fachärztliche Begutachtung nach dem Vier- oder Sechs-Augen-Prinzip oder vergleichbar taugliche Verfahren eingesetzt werden. Die genaue Ausgestaltung solcher Regelungen muss unter Beratung durch Experten der Palliativmedizin und -pflege, Psychiatrie/Psychotherapie und Ethik erfolgen.

SPD

Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen. Die Rechtsprechung erlaubt zum einen die indirekte Sterbehilfe als Inkaufnahme eines früheren unbeabsichtigten Todeseintritts bei einem sterbenden oder todkranken Menschen infolge einer medizinisch indizierten schmerz- oder in sonstiger Weise leidensmindernden Therapie. Zum anderen erlaubt ist der Behandlungsabbruch als jede aktive oder passive Begrenzung oder Beendigung einer lebenserhaltenden oder lebensverlängernden medizinischen Maßnahme im Einklang mit dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen. Jenseits der oben skizzierten Fallgruppen ist die einverständliche Fremdtötung als Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB strafbar. Diskussionen, dies abzuändern unterliegen dem unmittelbaren persönlichen Gewissen unserer Kandidatinnen und Kandidaten. In der SPD gibt es zu diesem Thema unterschiedliche Meinungen, aber keine herrschende. 

Tierschutzpartei

Die derzeitige Rechtslage ist ausreichend, um einen Missbrauch in strafrechtlicher Hinsicht zu ahnden. Dies ergibt sich nach dem Strafgesetzbuch § 211 und 212 StGB. Hierzu bedarf es unserer Ansicht nach keiner Änderung.
Es müsste jedoch ein Suizidhilfegesetz einberufen werden, in dem die Sterbehilfe rechtlich geregelt ist. Eine Verankerung im StGB oder im BGB halten wir für nicht erforderlich.  Wir als Partei würden es begrüßen, wenn es ein Suizidhilfegesetz geben würde.
So wie es das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ist die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid in Deutschland erlaubt. Allerdings darf das Leben nicht wirtschaftlichen Zielen untergeordnet werden. Hierzu müsste ein Suizidhilfegesetz beschlossen werden und entsprechende Fachkreise müssten über diese Gesetzeslage entscheiden. Zu den Fachkreisen gehören: Ärzte, Psychologen, Sterbewillige, Juristen und vor allem Sterbehilfeorganisationen wie die DGHS.
Das mögliche Suizidhilfegesetz darf natürlich nicht das Urteil vom Bundesverfassungsgericht eingrenzen. Das vorgeschlagene Gesetz zur Sterbehilfe müsste sowohl von Sterbehilfsorganisationen, Politikern und Sachverständigen, aber auch von Sterbewilligen ausgearbeitet werden.  Wir könnten uns auch vorstellen, dass es einen Bundesbeauftragten für Suizidhilfe, ähnlich dem Bundesbeauftragten für sexuellen Missbrauch, geben könnte.

Volt Europa

Wir halten die aktuelle Rechtslage nicht für ausreichend, um Missbrauch zu verhindern. Wir möchten daher einen klaren rechtlichen Rahmen schaffen, der allen Beteiligten die dafür notwendige juristische Sicherheit gibt und Grauzonen verhindert. Die Aufnahme von entsprechenden Sorgfaltskriterien für die Durchführung eines (ärztlich) assistierten Suizids soll dabei einen standardisierten Verlauf ermöglichen und einen potentiellen Missbrauch verhindern. Zeitgleich müssen auch die ambulanten und stationären Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativversorgung weiter ausgebaut werden, um jedem Menschen auch diese Möglichkeiten der Behandlung, Beratung und Begleitung vollumfänglich zugänglich machen zu können. Unser Anspruch ist: Jede Person soll - unabhängig ihrer individuellen Entscheidung - alle Möglichkeiten der Versorgung und Unterstützung kennen und erhalten. Auf dieser Basis kann sie zu einer für sie passenden und selbstbestimmten Entscheidung kommen. Wir würden betreffene Neureglungen im Strafgesetzbuch verankern. Dass die Bundesärztekammer das berufsrechtliche Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe gestrichen hat war ein wichtiger Schritt um den (ärztlich) assistierten Suizid zu ermöglichen.

CDU / CSU

Eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe muss ein umfassendes Schutzkonzept enthalten, das im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Vorgaben die bestmögliche Begleitung, Unterstützung und den bestmöglichen Schutz von Menschen am Ende ihres Lebens ermöglicht. Es soll sowohl das Recht eines Sterbewilligen auf ein selbstbestimmtes Sterben achten als auch den Einzelnen vor einer Selbsttötung schützen, die nicht auf einem selbstbestimmten Entschluss beruht. Das Schutzkonzept muss daher unter allen Umständen vermeiden, dass alte, kranke oder einsame Menschen im gesellschaftlichen oder privaten Umfeld unter Druck geraten, Angebote der Suizidassistenz wahrzunehmen. Wir wollen keine Gesellschaft, in der professionelle Angebote der Suizidassistenz zu einem Normalfall werden. Konkret sollte eine gesetzliche Neuregelung einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der hospizlichen und palliativen Angebote legen und sie mit Maßnahmen der Suizidprävention verbinden. Zudem sollte sie klarstellen, dass es keine Verpflichtung zur Suizidbeihilfe geben darf – weder für Ärzte noch für die Träger von Pflegeheimen. Weiterhin sollte sie klare Bedingungen definieren, unter denen Ärztinnen und Ärzte Sterbehilfe leisten dürfen.

DIE LINKE

Im Augenblick (Stand Juni 2021) liegen zwei Gesetzentwürfe vor, eingebracht auch von Abgeordneten der Linksfraktion. Beide Initiativen sind nicht bestimmten Fraktionen zuzuordnen. Eine dritte Initiative ist angekündigt. Eine einheitliche Position ist auch in der 2022 kommenden Abstimmung nicht zu erwarten. Unabhängig davon wollen wir einen Rechtsanspruch auf allgemeine Palliativversorgung, so dass Jede und Jeder diesen unabhängig von der Art der Erkrankung oder Behinderung, vom Lebensort oder der Wohnform sowie der Versicherungsart nutzen kann. Auch Sterbende in stationären Pflegeeinrichtungen sollen einen Anspruch auf Versorgung im stationären Hospiz erhalten. Wir wollen die Fortbildung zur Palliativfachkraft stärker fördern und Palliativversorgung in Krankenhäusern sofort außerhalb der Fallpauschalen finanzieren. Die Sterbebegleitung in Pflegeheimen ist als Bestandteil des Versorgungsauftrages durch wissenschaftliche und ethische Standards in verbindlichen Leitlinien zu qualifizieren.

Partei der Humanisten

Da seit der durch das Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungswidrigkeit des Paragrafen 217 StGB keine klare Gesetzeslage existiert, ist eine Neuregelung der Beihilfe zur Selbsttötung dringend nötig. Eine solche Regelung muss sich sowohl an den Bedürfnissen der Sterbewilligen, des Lebensschutzes als auch der Bedeutung für der Gesellschaft orientieren. Aus unserer Sicht muss dabei die Selbstbestimmung der Sterbewilligen im Zentrum stehen. Das bedeutet, dass die Möglichkeit der assistierten Selbsttötung nicht ausschließlich an chronische, letale Erkrankungen gekoppelt sein darf. Diese Auffassung entspricht auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Auch lange Wartefristen müssen ausgeschlossen werden, die unter Umständen dem Wunsch der sterbewilligen Person zuwiderlaufen. Weiterhin muss ein Vier- oder Sechs-Augen-Prinzip implementiert werden, das zusätzlich vorsieht, dass mindestens eine der behandelnden Personen eine psychiatrische oder psychotherapeutische Ausbildung absolviert hat.

SPD

siehe Frage 1

Tierschutzpartei

Wie bereits in der Antwort zu 1 erwähnt, müsste ein Suizidhilfegesetz ausgearbeitet werden. Die wichtigsten Punkte wären:

  • Keine Strafbarkeit für Ärzte und Sterbehilfsorganisationen
  • Die momentane gesetzliche Regelung  bzgl. dem Sterbemedikament reicht nicht aus. Das BTMG müsste geändert werden, sodass es Ärzten ermöglicht wird das tödliche Medikament zu verschreiben.
  •  Auch kann unserer Meinung nach kein Gutachter darüber entscheiden, wann und ob ein Mensch aus dem Leben scheiden darf. Eine Beratung über eventuell andere Möglichkeiten, außer dem Suizid, sollte vorab natürlich erfolgen. Jedoch halten wir als Partei eine jahrelange Wartezeit für inakzeptabel.

Volt Europa

Im Detail wollen wir das Strafgesetzbuch folgendermaßen anpassen:
Es muss sichergestellt werden, dass der Wunsch, das Leben zu beenden, nachhaltig ist und aus freiem Willen geschieht. Aus diesem Grund sehen wir eine umfassende Aufklärung über verschiedene Möglichkeiten der Behandlung, Begleitung und Unterstützung vor. Dabei muss zwischen der Aufklärung und der Umsetzung ein angemessener Zeitraum liegen.
Zur Absicherung des Vorgehens sehen wir ein Mehraugenprinzip von mindesten drei Ärzt*innen vor, von denen eine*r nicht direkt an der Behandlung beteiligt sein darf.
Die Medikamentenabgabe muss durch ein gesichertes, gesetzlich festgelegtes Verfahren erfolgen und präzise dokumentiert werden.
Ist die betroffene Person in der Lage ihren Willen klar zu äußern, jedoch nicht fähig das Medikament selbst zu sich zu nehmen, muss die Straffreiheit aller Beteiligten sowie der verabreichenden Person unter Einhaltung der Sorgfaltskriterien gewährleistet sein.
Um Missbrauch zu verhindern und aufzudecken, setzt sich Volt für die Einführung einer speziellen Leichenschau ein. Diese muss durch geschulte, nicht an der Behandlung oder der oben genannten Absicherung des Vorgehens beteiligte Ärzt*innen erfolgen.
Ein wichtiges Sorgfaltskriterium ist die Integration des Themas der Palliativmedizin und -versorgung, mit all ihren vielfältigen Behandlungs- und Begleitungsmöglichkeiten, in die Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Medizinalfachberufe. Insbesondere Ärzt*innen dürfen nur am (ärztlich) assistierten Suizid mitwirken, wenn diese eine Fortbildung (mindestens im Rahmen einer Fachkunde) nachprüfbar erfolgreich absolviert haben.
Die nachvollziehbare, lückenlose (soweit möglich digitale) standardisierte Dokumentation des gesamten Vorgangs ist ein weiteres unverzichtbares Sorgfaltskriterium. Beratung, Beratungsinhalte, Entscheidungsoptionen und -wege sowie alle beteiligten Personen müssen aus der Dokumentation eindeutig hervorgehen. Die Dokumentation muss rechtssicher aufbewahrt werden.
Ist die betroffene Person weder dazu in der Lage ihren Willen klar zu äußern, noch das Medikament selbst zu sich zu nehmen, muss der Wille schriftlich festgehalten worden sein. Volt setzt sich für die Überarbeitung entsprechender Vorausverfügungen (Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht) ein. Es muss die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden (Ergänzung §§ 1901a ff BGB), diese Wahlmöglichkeiten auch in der Patientenverfügung rechtssicher niederzulegen.
Neben einer Gewährleistung der Wahlmöglichkeiten setzen wir uns für eine konsequente Umsetzung des Hospiz- und Palliativgesetzes ein. Die Hospiz- und Palliativversorgung muss flächendeckend verfügbar sein. Regionale Netzwerke sind dafür auf- und auszubauen, damit eine Versorgungskontinuität sichergestellt werden kann. Dazu stoßen wir einen transparenten Analyseprozess an, um noch bestehende Versorgungslücken zu identifizieren und Maßnahmen zu etablieren, welche eine durchgängige Versorgung von Patient*innen sowie deren An-/Zugehörigen ermöglichen. Darüber hinaus gilt es Plattformen für Beratungs-, Unterstützungs- und Versorgungsmöglichkeiten weiter auszubauen und anzupassen.

CDU / CSU

CDU und CSU sind in ihrem Handeln vom christlichen Menschenbild geleitet. Aus dem christlichen Menschenbild folgt, dass das Leben in jeder Phase geschützt werden muss. Staatliches Handeln steht für uns daher in der Verpflichtung, die Würde und die Selbstbestimmung jedes einzelnen Menschen sowie die uneingeschränkte Achtung für das Leben in all seinen Phasen in den Mittelpunkt gesetzlicher Regelungen und staatlicher Maßnahmen zu stellen. Der Gesetzgeber hat hier also ein berechtigtes Schutzanliegen, das das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung auch anerkannt hat. Daher halten wir es für wichtig und erforderlich, staatlich anerkannte Beratungsstellen als Teil des legislativen Schutzkonzeptes einzurichten.

DIE LINKE

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2020 stellt den Gesetzgeber vor große Herausforderungen. Die Beratung von Sterbewilligen spielt in allen Initiativen, die von Abgeordneten der Linksfraktion mitgetragen werden, eine große Rolle. Die meisten nichtstaatlichen Akteure leisten sehr wertvolle Arbeit, sind aber klar bestimmten Lagern beim Umgang mit der Suizidhilfe zuzuordnen. Eine ergebnisoffene und unabhängige Beratung ist so nur schwer zu gewährleisten. Daher favorisieren wir eine staatliche oder staatliche lizenzierte Beratung, um den gerichtlichen Vorgaben gerecht zu werden. Nichtstaatliche Akteure können selbstverständlich weiter Beratungsleistungen anbieten, wenn sie sich im Rahmen der dann geltenden gesetzlichen Regelungen und verfassungsrechtlichen Grenzen bewegt. Kommerzielle Beratungsdienstleistungen lehnen wir in diesem Zusammenhang ab.

Partei der Humanisten

Wir halten es für notwendig, dass ein ausreichendes Angebot an Beratungsstellen für Fragen am Lebensende besteht. Der Staat ist verantwortlich dafür, diese Verfügbarkeit von Beratungsstellen zu gewährleisten. Er muss dabei nicht zwingend selbst Anbieter sein, aber folgende Kriterien sicherstellen: Die Beratungsstellen müssen ergebnisoffene, weltanschaulich neutrale Beratungen durchführen. Individuelle Entscheidungsprozesse dürfen zudem nicht durch ideologische Prägung oder wirtschaftliche Interessen beeinflusst werden.

SPD

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Daraus ergibt sich eine Verantwortung des Staates, ein würdevolles Lebensende so weit wie möglich abzusichern. Deshalb sollten vielfältige Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung am Lebensende durch staatliche bzw. staatliche anerkannte Träger vorhanden sein.

Tierschutzpartei

Wir als Partei denken, dass eine gut geschulte Beratungsstelle sowohl aus staatlichen als auch aus privaten oder gesellschaftlichen Gruppen bestehen kann. Die Art der Weiterbildung der jeweiligen Mitarbeiter muss allerdings für jede Einrichtung - egal ob staatlich, privat oder gesellschaftlich - staatlich festgelegt bzw. vorgegeben sein. Zudem sollte jede „Einrichtung“ selbstverständlich staatlich gefördert werden. Die Strukturierung solcher Beratungsstellen sollte dann im neuen Suizidhilfegesetz festgelegt werden.

Volt Europa

Das Begleiten einer Person, die sich entscheidet, das Angebot eines (ärztlich) assistierten Suizids in Anspruch zu nehmen, ist auf vielen Ebenen belastend. Für An-/Zugehörige möchten wir eine freiwillige und kostenlose Beratung etablieren. Diese sollte in ethischer, rechtlicher, spiritueller und psychologischer Weise während der Entscheidungsfindung, der Durchführung und nach einem (ärztlich) assistierten Suizid angeboten werden und zur Verfügung stehen.

CDU / CSU

Wir werden sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für das Pflegefachpersonal und pflegende Angehörige bessere Möglichkeiten für gut organisierte, leistungsfähige, berechenbare, zuverlässige und bedarfsgerechte Angebotsstrukturen schaffen. Wir wollen  die Pflegebereiche als Berufsgruppe an der Selbstverwaltung im Gesundheitsrecht beteiligen, indem wir uns für die Einrichtung einer Bundespflegekammer einsetzen. Pflegekräfte sollen spürbar entlastet werden, indem beispielsweise digitale Infrastrukturen ausgebaut und Pflegedokumentationen erleichtert werden. Zusammen mit den Ländern wollen wir eine bundesweite Harmonisierung der Assistenzausbildung in der Pflege erreichen. Es ist wichtig, attraktive Arbeitsbedingungen für alle in der Pflege Beschäftigten  zu schaffen, die insbesondere auch eine verlässliche Gestaltung der Dienstpläne umfassen. Wir wollen die Willkommenskultur für ausländische Pflegefachkräfte stärken. Wir setzen uns für eine generelle Schulgeldfreiheit für Gesundheits- und Pflegeberufe ein. Wir wollen       die Ausbildung in der Pflege weiter stärken, indem wir eine bundesweite Vergütung der  Auszubildenden in der Pflegefachassistenzausbildung einführen.

DIE LINKE

DIE LINKE will die Arbeitsbedingungen für alle Pflegebeschäftigten verbessern, damit gut ausgebildete Pflegekräfte im Beruf bleiben. Wir brauchen 100 000 Pflegekräfte mehr, außerdem sofort 500 Euro mehr Grundgehalt für alle Pflegekräfte und eine flächendeckende tarifliche Bezahlung, die die Lohnlücke zwischen Kranken- und Altenpflege schließt. Tarifverträge regeln eben auch Bedingungen wie Arbeitszeiten und Dienstpläne. Wir wollen eine vom Bedarf her bestimmte wissenschaftliche Personalbemessung sowohl in den Krankenhäusern als auch in der stationären und ambulanten Pflege.  Zugleich brauchen Pflegekräfte mehr Kompetenzen und klar abgegrenzte eigene Tätigkeitsbereiche. Spezialisierte Pflegekräfte können gerade in der ambulanten Versorgung deutlich mehr Aufgaben übernehmen. Interprofessionelle Teammodelle mit gleichberechtigten Pflegekräften wollen wir ausbauen.

Partei der Humanisten

Die Pflege ist nicht nur elementar für ein funktionierendes Versorgungssystem, sondern trägt auch entscheidend dazu bei, Unterstützungsbedürftigen ein Leben in Würde und Autonomie zu ermöglichen. Der Pflegenotstand ist eines der drängendsten Probleme unserer alternden Gesellschaft. Wir setzen uns daher für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Wertschätzung der in der Pflege beschäftigten Menschen ein. Dazu wollen wir die Bezahlung durch bundeseinheitliche Tarifverträge verbessern und die Interessenvertretung der Pflegenden in Pflegekammern und Gewerkschaften stärken. Wir fordern außerdem einen einheitlichen Pflegeschlüssel, dessen Einhaltung durch Konsequenzen bei Unterschreitung gewährleistet werden soll. Um insbesondere die Belastungen durch Schichtarbeit zu minimieren, setzen wir uns für flexible Arbeitszeitmodelle und entsprechende Sondervergütung von Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit ein. Zudem soll mehr Pflegeassistenz zu weiterer Entlastung führen. Zudem wollen wir die arbeitsrechtlichen Ausnahmen für Einrichtungen unter kirchlicher Trägerschaft abschaffen, da Sonderkündigungsrechte aufgrund persönlicher Lebensmodelle, Religionszugehörigkeit und Beziehungsstatus mit einer säkularen Gesellschaft nicht vereinbar sind.

SPD

In der Pflege wird enorme und gesellschaftlich wertvolle Arbeit geleistet. Mit der Konzertierten Aktion Pflege hat die SPD wichtige Schritte zur Verbesserung der Situation der Pflegekräfte eingeleitet. Wir wollen die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege und Pflege von Menschen mit Behinderung schnell verbessern. Unsere Ziele sind allgemeinverbindliche Branchentarifverträge. Wir werden über die Pflegemindestlohnkommission eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne verfolgen. Gemeinsam mit den Kirchen wollen wir einen Weg erarbeiten, ihr Arbeitsrecht dem allgemeinen Arbeits- und Tarifrecht sowie der Betriebsverfassung anzugleichen. Wir haben dafür gesorgt, dass Pflegeanbieter, die nach Tarif zahlen, diese auch von der Pflegeversicherung refinanziert bekommen.

Tierschutzpartei

Der wesentliche Aspekt, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, sind die Konditionen. Es muss sehr dringend daran gearbeitet werden: Die Pauschalbezahlung muss abgeschafft und wieder durch eine Bedarfsbezahlung ersetzt werden. Die Gehälter müssen entsprechend der Leistung und Qualifizierung angepasst werden. Jede einzelne Überstunde muss dementsprechend, ggf. mit Zuschüssen, ausbezahlt werden. Es müssen überall strukturierte und planbare Arbeitszeitmodelle her. Des Weiteren sind wir der Meinung, dass eine Zwangsmitgliedschaft bei der Pflegekammer nicht sinnvoll ist. Weiter müssen ausländische Ausbildungen anerkannt werden. Es müssen mehr Personen in der Beschäftigungstherapie eingestellt werden. Der Pflegeschlüssel im KH oder in Heimen muss erhöht werden, damit diese Kosten gedeckt werden! Die Krankenkassen müssen hier mehr in die Verantwortung gezogen werden, indem ein Gesetz entworfen wird, das den Pflegeschlüssel festlegt!

CDU / CSU

CDU und CSU begreifen Einsamkeit als eine wachsende Herausforderung für unsere Gesellschaft. Viele Menschen leiden unter Einsamkeit und sozialer Isolation – mit weitreichenden Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Corona-Pandemie hat das Ausmaß dieser Einsamkeit insbesondere für ältere alleinlebende Menschen erheblich verstärkt. Wir halten daher eine umfassende und langfristige nationale Strategie gegen Einsamkeit für erforderlich, um Menschen bis ins hohe Alter dabei zu unterstützen, selbstbestimmt zu leben und an der Gesellschaft teilzuhaben. Einsamkeit sollte kein Tabuthema sein und in allen gesellschaftlichen Bereichen sollten Präventionsmaßnahmen mehr Aufmerksamkeit erhalten. Hier muss auch die Chance genutzt werden, Einsamkeit im Alter durch Digitalisierung zu begegnen: Die Digitalisierung ermöglicht es, soziale Bindungen über große Distanzen und über körperliche Einschränkungen hinweg aufrecht zu erhalten und sogar zu vertiefen.

DIE LINKE

Aus unserer Sicht benötigen wir seniorengerechte Angebote, kommunale Begegnungsstätten sowie aufsuchende Sozialarbeit, um Einsamkeit und Isolation entgegenwirken. Auch brauchen wir endlich eine bundesweite Strategie im Kampf gegen die zunehmende Alterseinsamkeit. DIE LINKE befürwortet präventive Hausbesuche für ältere und alte Menschen als freiwillig nutzbares Angebot. Wir wollen diese Besuche themenübergreifend mit Beratungsleistungen aus einer Hand verbinden, feste Ansprechpersonen, ausgestattet mit Kompetenzen, Unterstützung auch praktisch einzuleiten. Pflegestützpunkte und Sozialverbände könnten die vermittelnde Plattform sein. Als kommunales Angebot sollen diese Besuche gebührenfrei sein. Des Weiteren bedarf es einer guten Infrastruktur, auch in ländlichen Regionen und in Pflegeheimen müssen Menschen Zugang zu öffentlichem Nahverkehr, Rufbussen und schnellem Internet haben. Digitale Teilhabe ist eine Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.

Partei der Humanisten

Damit die Situation der Senioren verbessert wird und mehr Zeit und Aufmerksamkeit für Pflegebedürftige zur Verfügung steht, fordern wir einen verbindlichen, erhöhten Pflegeschlüssel und mehr Pflegeassistenz. Mit der zusätzlichen verstärkten Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten und dem Ausbau von Angeboten wie Altersbegleitung und medizinischpsychologischer Versorgung, möchten wir der Vereinsamung alleine lebender Senioren entgegenwirken.

SPD

Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und ein erfüllendes Leben haben. Wir Sozialdemokrat:innen sehen die Bekämpfung von Einsamkeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Vor allem ergreifen wir Maßnahmen gegen die Risikofaktoren von Einsamkeit. Wir bekämpfen Armut und ändern die Rahmenbedingungen für eine effektive Armutsbekämpfung: Bildungsgerechtigkeit unabhängig vom Elternhaus, gerechte Löhne, bezahlbares Wohnen und eine fairere Vermögensverteilung gehören dazu.
Weitere Bausteine im Kampf gegen Einsamkeit sollen u.a. Expert:innenkommissionen, ehrenamtliche Strukturen, Hausbesuchs-Projekte, wissenschaftliche Grundlagenforschung, Einsamkeits-Monitoring, Präventionskampagnen, Aktionsplan gegen Einsamkeit, Quartiersmanagement, gesundheitliche Bildung, flächendeckende Angebote zur Information und Beratung von einsamen Menschen sowie ausreichende psychotherapeutische Versorgung für einsame Menschen sein.

Tierschutzpartei

Gegen die zunehmende Vereinsamung von Senioren müssten definitiv mehr Freizeitangebote, wie z.B. Tagesausflüge etc., eingerichtet werden.Wir halten es auch für sehr sinnvoll, Kurse anzubieten, in denen Senioren noch etwas Neues lernen können. Hier könnten z. B. neue Medien für die fitteren Senioren herangezogen werden. Gerade solche Kurse mit neuen Medien können in Pandemiezeiten sehr wertvoll sein. Zudem muss dringend am Personalschlüssel gearbeitet werden. Es müssen wesentlich mehr Pflegekräften zu einer viel besseren Bezahlung eingestellt werden. Der zunehmenden Vereinsamung von Senioren kann man wunderbar entgegenwirken, wenn die Pflegekräfte auch wirklich ausreichend Zeit für die Bewohner haben und nicht nur die rasche Pflege erfüllen können, sondern auch einmal ein offenes Ohr oder etwa Zeit für einen kleinen Spaziergang haben können, ohne gleich wieder unter Zeitdruck zu geraten. Außerdem sollen Haustiere in Seniorenheimen erlaubt sein und wir möchten solidarische Wohnprojekte fördern, von denen unterschiedliche Generationen gemeinsam profitieren, sowie eine Neuausrichtung der Work-Life-Balance, die besser vereinbar ist mit Familie, Freizeit und Ehrenamt, z. B. durch eine Verkürzung der Arbeitszeit auf eine 30-Stunden-Woche und flexiblere Arbeitszeiten. Dies würde Berufstätigen ermöglichen, mehr Zeit mit ihren älteren Angehörigen zu verbringen und/oder sich ehrenamtlich für Senior:innen zu engagieren.