Volt Europa
Im Detail wollen wir das Strafgesetzbuch folgendermaßen anpassen:
Es muss sichergestellt werden, dass der Wunsch, das Leben zu beenden, nachhaltig ist und aus freiem Willen geschieht. Aus diesem Grund sehen wir eine umfassende Aufklärung über verschiedene Möglichkeiten der Behandlung, Begleitung und Unterstützung vor. Dabei muss zwischen der Aufklärung und der Umsetzung ein angemessener Zeitraum liegen.
Zur Absicherung des Vorgehens sehen wir ein Mehraugenprinzip von mindesten drei Ärzt*innen vor, von denen eine*r nicht direkt an der Behandlung beteiligt sein darf.
Die Medikamentenabgabe muss durch ein gesichertes, gesetzlich festgelegtes Verfahren erfolgen und präzise dokumentiert werden.
Ist die betroffene Person in der Lage ihren Willen klar zu äußern, jedoch nicht fähig das Medikament selbst zu sich zu nehmen, muss die Straffreiheit aller Beteiligten sowie der verabreichenden Person unter Einhaltung der Sorgfaltskriterien gewährleistet sein.
Um Missbrauch zu verhindern und aufzudecken, setzt sich Volt für die Einführung einer speziellen Leichenschau ein. Diese muss durch geschulte, nicht an der Behandlung oder der oben genannten Absicherung des Vorgehens beteiligte Ärzt*innen erfolgen.
Ein wichtiges Sorgfaltskriterium ist die Integration des Themas der Palliativmedizin und -versorgung, mit all ihren vielfältigen Behandlungs- und Begleitungsmöglichkeiten, in die Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Medizinalfachberufe. Insbesondere Ärzt*innen dürfen nur am (ärztlich) assistierten Suizid mitwirken, wenn diese eine Fortbildung (mindestens im Rahmen einer Fachkunde) nachprüfbar erfolgreich absolviert haben.
Die nachvollziehbare, lückenlose (soweit möglich digitale) standardisierte Dokumentation des gesamten Vorgangs ist ein weiteres unverzichtbares Sorgfaltskriterium. Beratung, Beratungsinhalte, Entscheidungsoptionen und -wege sowie alle beteiligten Personen müssen aus der Dokumentation eindeutig hervorgehen. Die Dokumentation muss rechtssicher aufbewahrt werden.
Ist die betroffene Person weder dazu in der Lage ihren Willen klar zu äußern, noch das Medikament selbst zu sich zu nehmen, muss der Wille schriftlich festgehalten worden sein. Volt setzt sich für die Überarbeitung entsprechender Vorausverfügungen (Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht) ein. Es muss die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden (Ergänzung §§ 1901a ff BGB), diese Wahlmöglichkeiten auch in der Patientenverfügung rechtssicher niederzulegen.
Neben einer Gewährleistung der Wahlmöglichkeiten setzen wir uns für eine konsequente Umsetzung des Hospiz- und Palliativgesetzes ein. Die Hospiz- und Palliativversorgung muss flächendeckend verfügbar sein. Regionale Netzwerke sind dafür auf- und auszubauen, damit eine Versorgungskontinuität sichergestellt werden kann. Dazu stoßen wir einen transparenten Analyseprozess an, um noch bestehende Versorgungslücken zu identifizieren und Maßnahmen zu etablieren, welche eine durchgängige Versorgung von Patient*innen sowie deren An-/Zugehörigen ermöglichen. Darüber hinaus gilt es Plattformen für Beratungs-, Unterstützungs- und Versorgungsmöglichkeiten weiter auszubauen und anzupassen.