Diskussionen zum Suizid

Eine vernünftige Option für ein selbstbestimmtes Lebensende?
Hans-Joachim Schwarz
Der Autor ist Psychologischer Psychotherapeut und 1939 in Berlin geboren.
In Deutschland nehmen sich jedes Jahr annähernd 10.000 Menschen das Leben. Die Zahl der Suizidversuche wird auf circa 100.000 pro Jahr geschätzt. Mit zunehmendem Alter steigen Suizide überproportional häufig an; sie werden überwiegend von Männern begangen. Laut amtlicher Statistik haben sich in Deutschland im Jahr 2018 mehr als 3.000 Personen im Alter über 70 Jahre selbst getötet.
(mit freundlicher Genehmigung des Roßbruch Verlag, aus PflegeRecht 1 • 2021)
Experten zum Gesetzgebungsverfahren § 217 StGB (Jahre 2014/2015)

Prof. Dr. jur. utr. Thomas Fischer

Zur aktuellen Debatte um Sterbehilfe
In beinahe keiner Frage rechtspolitischer, aber auch sonstiger Art gehen die Ansichten der großen Mehrheit der Bevölkerung und der politischen Klasse so weit auseinander wie in der Frage der so genannten Sterbehilfe. Das liegt nicht an einem unterschiedlichen entwickelten guten Willen und auch nicht an der Unfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger, das für die Richtige zu erkennen, sondern schlicht an einem unterschiedlichen Blickwinkel. Dem jeweils einzelnen, individuellen Menschen kann und wird es häufig gleichgültig sein, wie die Vielzahl der anderen sich mit dem Sterben einrichtet. Jeder von uns ist für sich allein mit der Angst vor Schmerz, Hoffnungslosigkeit und Tod.
Prof. Dr. phil. Dr. jur. Eric Hilgendorf (Julius-Maximilians-Universität Würzburg)

Zur Resolution der deutschen Strafrechtslehrer gegen eine verschärfte Kriminalisierung von Sterbehilfe
Wer die gegenwärtige Debatte um die Sterbehilfe betrachtet, könnte den Eindruck gewinnen, dass weniger um Sachpositionen als um terminologische Fragen gestritten wird. Sterbehilfe wird bisher üblicherweise definiert als jedes Tun oder Unterlassen, welches einem schwer kranken oder sterbenden Menschen ermöglicht, einen nach seinen eigenen Vorstellungen menschenwürdigen Tod zu sterben. Dazu gehören insbesondere Zuwendung und Pflege sowie die Gabe von schmerzlindernden Medikamenten, selbst wenn diese den Sterbevorgang beschleunigen können.
Prof. Dr. med. habil. Dr. phil. (Univ. Basel) Ralf Jürgen Jox

Die Perspektive der Betroffenen berücksichtigen!
Die gegenwärtige Diskussion um den assistierten Suizid ist leider geprägt von weltanschaulichem Schwarzweißdenken und einer verbohrten Lagermentalität. Wir hören meistens nur die selbsternannten Moralexperten, die altbekannten liberalen und konservativen Bannerträger. Viel zu wenig aber wird auf die Betroffenen gehört: die leidenden Menschen am Ende ihres Lebens, die Angehörigen, die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Sorgen und Ängsten. Als Palliativmediziner muss ich sagen: in den letzten Monaten habe ich zahlreiche Leserbriefe in Zeitungen gelesen, die viel realistischer und ehrlicher waren als so mancher Leitartikel.
Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan (frühere Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof)

Anhörung zum Thema „Sterbebegleitung“
Das laufende Gesetzgebungsverfahren greift eine mit zunehmender Intensität geführte Diskussion um Tod und Sterben, Menschenwürde, Selbstbestimmung am Lebensende und Lebensschutz, wie bereits für die Vergangenheit durch verschiedene Gesetzesinitiativen dokumentiert wird, wieder auf. Mehrere von verschiedenen Institutionen in jüngerer Zeit in Auftrag gegebene demoskopischen Umfragen sind zu dem Ergebnis gekommen, dass sich 2/3 der in Deutschland lebenden Bevölkerung vorstellen kann, sich bei einer schweren Erkrankung oder überhaupt am Lebensende selbst zu töten also Suizid zu begehen.
Dr. Matthias Thöns (Facharzt für Anästhesiologie, Notfall-, Schmerz- und Palliativmedizin)

Hilfe beim Suizid – Strafrechtsänderung wäre ein Irrweg.
Über die Köpfe der Betroffenen droht die Entscheidung der Sterbehilfe quasi am Rednerpult zu fallen. Selbsternannte Experten, Funktionäre und Politiker überbieten sich zu wissen, was am besten für Sterbende ist: Man muss sie vor ihrer eigenen Meinung schützen. Denn fragt man Hausärzte, Krebsärzte oder Palliativspezialisten an der Basis ergibt sich ein vollkommen anderes Bild: In diesem Kreise spricht sich nur eine Minderheit für ein Verbot der Suizidassistenz aus. Je näher die Befragten dem Leid stehen, desto vehementer sind sie gegen ein Verbot: Selber Erkrankte > Pflegepersonal > Angehörige > Ärzte.
Prof. Dr. jur. Torsten Verrel (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn)

Thesen zur Sterbehilfe
Die Beteiligung an einem freiverantwortlichen Suizid ist nach derzeitiger Rechtslage straflos für Angehörige und Ärzte ebenso wie für „organisierte“ Personen. Die Mitwirkung an nicht freiverantwortlichen Suiziden kann dagegen als unterlassene Hilfeleitung, fahrlässige Tötung, Totschlag oder sogar Mord strafbar sein. Die Straflosigkeit der Teilnahme an einem freiverantwortlichen Suizid hat in Deutschland eine lange, bereits im 19. Jahrhundert begründete Traditionund beruht strafrechtsdogmatisch darauf, dass die eigenverantwortliche Selbstschädigung kein strafwürdiges Unrecht darstellt und folglich auch kein Ansatzpunkt für eine Beteiligungsstrafbarkeit sein kann.