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Vermittlung von Freitodbegleitungen


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Im Einzelfall vermittelt die DGHS eine Freitodbegleitung (FTB). Diese Vermittlung erfolgt nur an mit ihr zusammenarbeitende Ärzte und Juristen, die die von der DGHS entwickelten hohen Sicherheitsstandards akzeptieren und umzusetzen bereit sind.

Zu diesen Sicherheitsstandards gehören u. a.:

  • Die Mitgliedschaft in der DGHS (mind. sechs Monate)
  • Das Einreichen eines Antrags bzw. Gesuchs auf Vermittlung einer ärztlichen FTB
  • Die Vorlage aktueller (Kranken)unterlagen und deren medizinische und juristische Bewertung durch einen Arzt und einen Juristen (sog. Vier-Augen-Prinzip)
  • Das Führen eines Erstgesprächs mit der freitodwilligen Person (i. d. R. durch einen von der DGHS vermittelten Juristen), nach Möglichkeit zusammen mit deren Angehörigen, mit dem Ziel, die persönlichen Motive, die familiären Verhältnisse und die Freiverantwortlichkeit des Freitodwunsches abzuklären.
  • Des Weiteren wird in einem sogenannten Zweitgespräch, das von einem Arzt geführt wird, nochmals die Freiverantwortlichkeit abgeklärt. In diesem Gespräch wird auch über mögliche medizinisch-pflegerische, insbesondere über palliativmedizinische und andere suizidpräventive Alternativen gesprochen.

Die Freiverantwortlichkeit setzt ihrerseits voraus, dass die freitodwillige Person:

  • weiß, was sie tut (Urteils- und Entscheidungsfähigkeit)
  • nicht aus einem Affekt heraus handelt und die möglichen Alternativen kennt (Wohlerwogenheit)
  • der Freitodwunsch dauerhaft ist (Konstanz)
  • von Dritten nicht beeinflusst wird (Autonomie)
  • den Freitod eigenhändig ausführt (Tatherrschaft)

Erteilen der jeweils involvierte Arzt und Jurist „grünes Licht“ für eine ärztliche Freitodbegleitung, wird mit dem Freitodwilligen ein Termin für diese vereinbart. Die ärztliche Freitodbegleitung findet immer im Beisein eines Juristen als Zeugen statt. Nach der Todesfeststellung wird zeitnah die örtlich zuständige Kriminalpolizei informiert, damit diese das gesetzlich vorgeschriebene Todesermittlungsverfahren in die Wege leiten kann.

Als Mitglied mit Zugang zum internen Bereich können Sie sich die jeweils aktuellen Versionen unserer Voraussetzungsschreiben für die Beantragung der Vermittlung einer ärztlichen Freitodbegleitung herunterladen, die Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Antragstellung geben.

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Für weitere Informationen schauen Sie bitte auch unter unseren FAQ (Häufig gestellte Fragen) nach und klicken Sie hier.

Sie können sich auch gerne zunächst bei Fragen am Lebensende telefonisch bei "Schluss.PUNKT- 0800 / 80 22 400" beraten lassen.