Blick über die Grenzen

Regelungen zu Patientenverfügung und Sterbehilfe in ausgewählten Ländern

Wer ins Ausland reist, muss sich darüber im Klaren sein, dass dann im Ernstfall die dortige Rechtslage zu Selbstbestimmung und Sterbehilfe gilt. Eine Patientenverfügung (PV), die Sie in vier Fremdsprachen von der DGHS erhalten können, ist dennoch ein wichtiges Indiz für Ihren Willen und sollte (und/oder der Notfall-Ausweis) bei Reisen mitgeführt werden. Nachfolgend eine Übersicht, was woanders gilt.

Zusammenstellung: Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Birnbacher, DGHS-Vizepräsident
Land Behandlungsverzicht per Patientenverfügung (PV) Assistierter Suizid (AS)/Tötung auf Verlangen (TV)
Australien PVs verbindlich Ärztliche AS und TV zulässig bei unheilbarer Erkrankung und Lebenserwartung unter 6 Monaten
Belgien PVs verbindlich Ärztliche TV bei unheilbarer Krankheit (einschl. Multimorbidität) zulässig, auch für Jugendliche und Ausländer. Begutachtung durch zwei (bei psychischen Erkrankungen drei) Ärzte. Überwachung durch Kontrollkommission.
Dänemark PVs verbindlich, müssen in einem zentralen Register eingetragen werden. AS und TV unzulässig (seit 1994)
Deutschland PVs verbindlich AS seit 1871 (bis auf 2015-2020) zulässig, ab 2020 auch ohne unheilbare Krankheit.
Frankreich PVs nicht verbindlich, bedürfen ärztlicher Bestätigung AS und TV unzulässig. Gesetzliches Recht auf palliative Sedierung nach ärztlichem Ermessen
Griechenland PVs nicht verbindlich AS und TV unzulässig
Großbritannien PVs verbindlich AS und TV unzulässig
Irland PVs verbindlich AS und TV unzulässig
Italien PVs verbindlich unter der Bedingung ärztlicher Aufklärung Ärztliche AS zulässig
Kanada PVs verbindlich Ärztliche AS und TV (auch durch bestimmte qualifizierte Pflegekräfte) zulässig bei unheilbarer Krankheit ohne Beschränkung auf eine bestimmte Lebenserwartung. Falls der Tod nahe bevorsteht, TV auch per PV (außer bei Widerstand des Betroffenen)
Kolumbien PVs verbindlich unter der Bedingung ärztlicher Aufklärung Ärztliche TV zulässig bei schwerer Krankheit ohne Beschränkung auf eine bestimmte Lebenserwartung, auch per PV
Luxemburg PVs verbindlich Ärztliche AS und TV zulässig bei unheilbarer Krankheit. Begutachtung durch zwei Ärzte, Überwachung durch Kontrollkommission
Neuseeland PVs nicht verbindlich Ärztliche AS und TV zulässig bei unheilbarer Krankheit.
Niederlande PVs verbindlich Ärztliche AS und TV bei unheilbarer Krankheit zulässig, auch mittels PV und bei Kindern. Begutachtung durch zwei Ärzte. Überwachung durch Kontrollkommission
Österreich PVs verbindlich, müssen alle fünf Jahre erneuert und notariell beglaubigt werden. Hohe Konkretheitsanforderungen AS zulässig bei schwerwiegender oder unheilbarer und zum Tode führender Erkrankung. Begutachtung und Verschreibung durch zwei Ärzte. Betroffene bekommen das tödliche Mittel zum eigenen Gebrauch ausgehändigt.
Polen PVs nicht verbindlich AS und TV unzulässig
Portugal PVs verbindlich, müssen notariell beglaubigt und in einem zentralen Register eingetragen werden. AS bei schwerer oder unheilbarer Krankheit zulässig. TV zulässig, wenn der Betroffene zu AS physisch nicht in der Lage ist.
Schweden PVs nicht verbindlich AS zulässig durch Nahestehende, nicht durch Ärzte
Schweiz PVs verbindlich AS (außer bei selbstsüchtigen Beweggründen des Helfers) zulässig. AS überwiegend durch nicht-ärztliche Mitarbeiter von Organisationen wie EXIT, bei Ausländern durch Dignitas, Life Circle, Pegasus usw. Das tödliche Mittel bleibt in der Hand der Sterbehelfer.
Spanien PVs verbindlich Ärztliche AS und TV bei schwerer oder unheilbarer Krankheit zulässig, TV auch per PV. Begutachtung durch zwei Ärzte. Überwachung durch Kontrollkommission. Kostenerstattung durch Ersatzkassen. Gesundheitsämter führen Listen über die zur Sterbehilfe nicht bereiten Ärzte.
USA – Oregon und einzelne andere Staaten (z. B. Kalifornien, New Mexico, Washington) PVs nicht verbindlich AS zulässig bei unheilbarer Erkrankung und Lebenserwartung unter sechs Monaten. Begutachtung und Verschreibung durch zwei Ärzte. Betroffene bekommen das tödliche Mittel zum eigenen Gebrauch ausgehändigt.

Weitere Angebote und Informationen zu internationalen Patientenverfügungen und Sterbehilfe

Die Patientenverfügung als Teil der Patientenschutz- und Vorsorgemappe erhalten Sie hier auf Deutsch. Die Patientenverfügung ist über die DGHS-Geschäftsstelle auch in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch erhältlich.

DGHS-Mitglieder können sich eine Patientenverfügung in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch im Mitgliederbereich herunterladen. 

Eine aktuelle Übersicht über die internationale Rechtslage zu Sterbehilfe und assistiertem Suizid finden Sie hier.