Seitdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Recht auf Suizidhilfe bekräftigt hatte, interessieren sich immer mehr Menschen für Informationen, welche Voraussetzungen sie für einen solchen Weg des selbstbestimmten Sterbens erfüllen müssten. Ärztinnen und Ärzte sowie Vereine stehen als Freitodbegleiter den Sterbewilligen bei. Welche Erfahrungen machen Helfende im Umgang mit anfragenden Schwerstkranken? Sind die Beratungsangebote ausreichend oder drohen Gefahren? Und besteht überhaupt ein gesetzlicher Regelungsbedarf für hilfswillige Mediziner? Noch im Juli wird der Bundestag möglicherweise über ein neues Gesetz abstimmen, Wie hilft die DGHS zurzeit bei entsprechenden Anfragen?
DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch
wird zur aktuellen Situation der Freitodbegleitung/Suizidhilfe in Deutschland und dem bei der DGHS etablierten Vermittlungsverfahren referieren und Fragen beantworten.
Eine Kooperationsveranstaltung von DGHS e.V. und ASV Deutschland GmbH
Kontakt vor Ort: Ludwig Abeltshauser, Tel. 0 40/41 54 98 47, E-Mail: dghs-hamburg@web.de
Der Eintritt ist frei, Interessenten sind willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.