Rechtsprechung zu Natrium-Pentobarbital

Erlaubnis zum Import von Natrium-Pentobarbital darf verweigert werden

OVG Münster: Nicht nur Betroffene, sondern auch Ärzte beißen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Granit. Wie "Legal Tribune Online" berichtet, hatte der Leiter des Ärzteteams des Hamburger Sterbehilfevereins „Sterbehilfe“ eine Erwerbserlaubnis des Medikaments Natrium-Pentobarbital beantragt und geklagt. Er wollte das Mittel direkt an einen Sterbewilligen und Mitglied des Vereins weitergeben. Über deutsche Apotheken kann das Mittel, das in der Schweiz zur Suizidhilfe genutzt wird, nicht bezogen werden. Das Mittel müsste importiert werden, was ebenfalls zurzeit nicht legal ist. Ein jetzt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ergangener Beschluss, dass das Amt die Erlaubnis zum Import verweigern darf, bestätigt die vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. (Beschl. v. 08.08.2023, Az.: 9 B 194/23). Das OVG Münster ist zuständig, weil das Bundesinstitut seinen Sitz in Bonn hat.

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