Der Bundesgerichtshof hat die Revision im Verfahren gegen Dr. Johann F. Spittler verworfen (4 StR 265/24). Das wurde am 28.04.2025 bekannt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Essen rechtskräftig. Nach einer Freitodbegleitung im August 2020, die der Arzt alleine durchführt hatte, wurde im Nachhinein die Freiverantwortlichkeit des Patienten angezweifelt. Dieser hatte an psychischen Problemen gelitten. Dr. Spittler war vom Landgericht Essen zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
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