Seit 2002 ist die "Tötung auf Verlangen" in den Niederlanden gesetzlich reguliert und für Ärztinnen und Ärzte möglich. Nun geht das Land einen weiteren Schritt: Künftig soll auch bei schwer leidende Jungen und Mädchen unter zwölf Jahren unter bestimmten Voraussetzungen aktive Sterbehilfe erlaubt werden. Die Verordnung, die den rechtlichen Spielraum für Ärzte in Notfallsituationen klarer abstecken soll als das Strafgesetzbuch, wurde jetzt im Staatsanzeiger veröffentlicht.
Damit folgt das Land seinem Nachbarn Belgien, das bereits 2014 als weltweit erstes Land ein Gesetz verabschiedet hatte, das Sterbehilfe bei Kindern erlaubt.
Es berichtet u. a. das Ärzteblatt.
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