Das Landgericht Essen befindet Arzt für schuldig

Am Donnerstag, dem 1.2.2024, hat das Landgericht Essen sein Urteil gesprochen. Der Arzt Dr. Johann F. Spittler (81) wird wegen einer Suizidhilfe im August 2020 zu drei Jahren Haft verurteilt. Begründung: Totschlag in einem minderschweren Fall. Ihm wurde zugute gehalten, dass er "aus Mitleid" gehandelt habe. Aber der Betroffene, ein 42-jähriger Mann mit schweren psychischen Erkrankungen, sei nicht wirklich freiverantwortlich gewesen. Der Arzt, der keine Zweitmeinung eingeholt hatte, hätte die Situation noch gründlicher überprüfen müssen.

 

Ärztinnen und Ärzte sowie Sterbehilfevereine leisten seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 legal Hilfe zur Selbsttötung. Voraussetzung ist, dass der Wunsch einem konstanten und freiverantwortlichen Entschluss entspringt. Sollte ein Betroffener zu einer freiverantwortlichen Entscheidung nicht in der Lage gewesen sein, kann den Helfer der Vorwurf des Totschlags treffen. Zum ersten Mal seit 2020 wird ein Freitodbegleitender Arzt mit dieser Begründung verurteilt. Das Urteil vom 1.2.2024 ist noch nicht rechtskräftig, Revision kann eingereicht werden.