Der Bundesgerichtshof hat in einem am 19.01.2026 veröffentlichten Urteil die Kriterien der Freiverantwortlichkeit definiert, wenn Menschen eine Freitodbegleitung mithilfe eines Dritten, meist eines Arztes, wollen. Anlass war, dass über die Revision des Berliner Arztes Dr. Christoph T., der nach der Freitodbegleitung einer 37-Jährigen mit psychischen Problemen vom Landgericht Berlin zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, zu befinden war. Der pensionierte Hausarzt hatte alleinverantwortlich gehandelt. Angezweifelt wurde in der Vorinstanz v. a., ob der Sterbewunsch dauerhaft und bei voller Urteilsfähigkeit getroffen wurde. Der BGH lehnte die Revision ab, der Arzt wird nun die Haftstrafe antreten.
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