Informationen zur Vermittlung einer ärztlichen Freitodbegleitung (V  FTB) durch die DGHS

bei psychischen Krankheiten oder schweren psychischen Belastungen

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Vermittlung von Freitodbegleitung für Menschen, bei denen psychische Erkrankungen oder schwere psychische Belastungen zu einem Sterbewunsch geführt haben.

Stand 11/2023

Voraussetzungen für die Vermittlung einer ärztlichen Freitodbegleitung (assistierter Suizid)

Die DGHS vermittelt ihren Mitgliedern auf Antrag eine Hilfe zum Freitod. Zwischen Eintritt in die DGHS und Antragstellung soll im Normalfall eine Frist von sechs Monaten liegen. Lediglich schwerwiegende medizinische Gründe können diese Frist im Einzelfall verkürzen. In diesem Fall benötigen wir aussagekräftige ärztliche Unterlagen (in Kopie) von Ihnen.

Zeitpunkt der Antragstellung

Bitte stellen Sie einen Antrag ausschließlich dann, wenn Sie in absehbarer Zeit die Vermittlung einer Freitodbegleitung in Anspruch nehmen wollen. Bedenken Sie, dass Ihre Urteils- und Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf den Freitodwunsch zum Zeitpunkt der Freitodbegleitung vorliegen muss.

Kontaktadresse

Reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag auf Vermittlung einer ärztlichen Freitodbegleitung bei unserer Geschäftsstelle ein: 

DGHS
Hrn. Dr. Sötemann
Postfach 64 01 43
10047 Berlin

Begründung des Freitodwunschs

Schildern Sie bitte in eigenen Worten Ihre Gründe für Ihren Freitodwunsch, Ihre aktuellen Belastungen und Beschwerden sowie Ihre persönliche Lebenssituation (bitte max. 3 DIN A4- Seiten).

Sofern eine oder mehrere psychische Erkrankungen zu Ihrem Sterbewunsch beitragen, bitten wir Sie darum, zusammen mit Ihrem Antrag ein Attest einzureichen, in dem Fachpersonal (Fachärzte bzw. - ärztinnen für Psychiatrie, Psychosomatik und/oder Psychotherapie, Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutinnen usw.) dazu Stellung nimmt, ob die Urteils und Entscheidungsfähigkeit mit Blick auf den Sterbewunsch in Ihrem Fall vorhanden ist.

Sollte hierzu bereits ein Attest oder ein Gutachten vorliegen (nicht älter als ein Jahr), so kann dieses verwendet werden.

Legen Sie dar, dass Ihre Entscheidung wohlerwogen ist. Wohlerwogen bedeutet vor allem, dass Sie sich mit möglichen Alternativen befasst haben. Das kann zum Beispiel heißen, dass Sie

  • niedrigschwellige psychosoziale Beratungsangebote, telefonisch, online oder direkt vor Ort zur kurzfristigen Entlastung und eventuellen Planung von weiteren Hilfen (Beratungsstellen, Sozialpsychiatrischer Dienst etc.)

  • psychotherapeutische Behandlungen (z. B. tiefenpsychologische, verhaltenstherapeutische, systemische oder andere Therapieformen, oder auch spezialisierte Maßnahmen wie Trauma oder Hypnotherapie)

  • psychiatrische Behandlungen (ambulant oder stationär), gegebenenfalls Einsatz von geeigneten Medikamenten zur Linderung des Leidensdrucks

  • Rehabilitations- und Unterstützungsangebote von Rentenversicherung, Krankenkassen usw.

Erklären Sie, dass Ihr Freitodwunsch Ihre eigene Entscheidung ist. Sie dürfen dabei von niemandem unter Druck gesetzt werden. Natürlich können Sie sich mit anderen dazu beraten. Die endgültige Entscheidung jedoch liegt allein bei Ihnen.

Geben Sie an, ob Ihr Freitodwunsch dauerhaft ist. Benennen Sie uns bitte, seit wann dieser ungefähr besteht.

Angehörige und Nahestehende

Wir empfehlen, dass Sie mit Ihren Angehörigen oder anderen nahestehenden Menschen über Ihren Freitodwunsch sprechen. Es kann eine Unterstützung sein, wenn diese Ihren Schritt verstehen. Zugleich ist es keine Voraussetzung für die Vermittlung einer ärztlichen Freitodbegleitung.

Wenn Sie es wünschen, können Personen, die Ihnen wichtig sind, bei den Aufklärungsgesprächen zur Freitodbegleitung mit anwesend sein. Ebenso können diese der Freitodbegleitung selbst beiwohnen. Die beiden Aufklärungsgespräche sowie die Freitodbegleitung selbst finden in der Regel im häuslichen Umfeld statt.

Kosten

Bitte beachten Sie, dass bei einer ärztlichen Freitodbegleitung erhebliche Kosten entstehen, u. a. für die umfassende juristische und ärztliche Prüfung, Reise- und Aufenthaltskosten der Freitodbegleiter, Medikamente usw. Die Gesamtkosten einer ärztlichen Freitodbegleitung betragen pauschal 4.000 Euro, bei einer Doppel-Sterbebegleitung (z. B. Paare) 6.000 Euro.

Sollte ein DGHS-Mitglied diesen Betrag nicht aufbringen können, kann gegebenenfalls ein Teil der Kosten von einem hierfür eingerichteten Solidarfonds übernommen werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis der Bedürftigkeit, eine DGHS-Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten sowie die Erbringung eines Mindestbetrages von 1.000 Euro.

Datenschutzerklärung

Im Zuge der Vermittlung einer Freitodbegleitung erfassen und verarbeiten wir Ihre Daten und leiten sie an ein externes Team (Jurist:in und Ärzt:in) weiter. Dafür brauchen wir Ihre Zustimmung. Damit wir Ihren Antrag vermitteln können, fügen Sie bitte Ihrem Antrag die unterschriebene Datenschutzerklärung bei.

Hier finden Sie die Datenschutzerklärung zum Download:

Datenschutzerklärung (PDF)

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team V FTB 

 

Hier finden Sie diese Informationen auch als PDF zum Download:

Informationen zur Vermittlung einer ärztlichen Freitodbegleitung (V FTB) durch die DGHS bei psychischen Krankheiten oder schweren psychischen Belastungen (PDF)