Informationen zur Vermittlung einer ärztlichen Freitodbegleitung (FTB) durch die DGHS

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die Voraussetzungen informieren, wenn Sie bei der DGHS die Vermittlung einer Freitodbegleitung beantragen wollen. Die DGHS kann Anträge grundsätzlich dann vermitteln, wenn Sie mindestens sechs MonateMitglied sind. Bei Neumitgliedern werden Anträge frühestens nach Ablauf dieser Wartefrist bearbeitet. Wir bitten darum, uns den Antrag erst zum Ende der Wartefrist zu schicken. Ausnahmen machen wir in medizinisch dringenden Fällen und unter Vorlage aussagekräftiger Dokumente (v. a. medizinische Befunde, aus denen die Diagnosen und die Dringlichkeit ersichtlich sind).

Antragsstellung

Bitte stellen Sie Ihren Antrag in einem formlosen Schreiben auf maximal drei DIN A4-Seiten. Schildern Sie uns Ihre Beweggründe, warum Sie die Vermittlung einer Freitodbegleitung wünschen. Sie müssen sich nicht rechtfertigen, sondern lediglich Ihre Überlegungen mitteilen, die in Ihrer jetzigen Lebenslage zu Ihrem Sterbewunsch geführt haben. 

Wenn Erkrankungen eine Rolle für Ihren Sterbewunsch spielen – ganz gleich, ob körperliche oder psychische Erkrankungen –, übersenden Sie uns geeignete Befunde in Kopie, aus denen die entsprechenden Informationen hervorgehen. Bitte übersenden Sie stets vollständige Befunde. 

Wenn Lebenssattheit der Grund für Ihren Antrag ist, beschreiben Sie bitte diese in einigen Sätzen so anschaulich und konkret wie möglich. 

Damit ein Antrag eines Mitglieds vermittelt werden kann, müssen die Sicherheitskriterien der DGHS erfüllt sein. Diese Sicherheitskriterien basieren auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Daher sind die Sicherheitskriterien wesentliche Voraussetzungen für eine rechtlich problemlose Freitodbegleitung.

Wir benötigen von jedem freitodwilligen Mitglied folgende Informationen:

1) Urteils- und Entscheidungsfähigkeit: Diese muss im Antragsprozess, bei den beiden Abklärungsgesprächen und bei der Freitodbegleitung selbst gegeben sein. Das heißt vor allem, dass Sie Ihre Lebenssituation klar erkennen und vorhandene Handlungsoptionen bewerten können und imstande sind, eine informierte Entscheidung zu treffen und mitzuteilen

Wenn psychische Erkrankungen bekannt sind, kann im Einzelfall ein Attest oder Gutachten von einer geeigneten Fachperson (z. B. Psychiater:in, Psychotherapeut:in oder Neurolog:in) notwendig sein, das über Ihre Urteils- und Entscheidungsfähigkeit mit Blick auf den Freitodwunsch Auskunft gibt. 

2) Wohlerwogenheit: Bitte beschreiben Sie, mit welchen Alternativen zu einer Freitodbegleitung Sie sich auseinandergesetzt haben und wie Sie zu diesen Alternativen stehen. Welche Alternativen für Sie bestehen, hängt von Ihrer konkreten Lebenssituation ab. 

Bei körperlichen Erkrankungen können diese Alternativen z. B. in pflegerischen Angeboten, palliativmedizinischen oder anderen medizinischen Behandlungen oder auch dem Aufenthalt in einem Hospiz bestehen.

Bei psychischen Erkrankungen beschreiben Sie bitte, welche Behandlungsangebote Sie bisher wahrgenommen haben und mit welchen Ergebnissen. Darunter sind z. B. psychiatrische Interventionen (stationär und ambulant) oder psychotherapeutische Behandlungen zu verstehen. 

3) Konstanz: Geben Sie an, seit wann der Freitodwunsch in der jetzigen Form bei Ihnen besteht. Ergänzen Sie, ob Sie in diesem Wunsch noch schwankend sind oder ob Sie diesen Wunsch als stabil erleben

4) Autonomie: Bitte teilen Sie uns mit, ob der Freitodwunsch Ihre eigene Entscheidung ist und dass niemandSie dazu gedrängt hat.

5) Tatherrschaft: Beachten Sie, dass bei einer Freitodbegleitung der/die Freitodwillige die Tatherrschaft behalten muss. Das heißt, dass Sie die Infusion mit dem todbringenden Mittel selbst in Gang setzen müssen. 

Bei einer Doppelbegleitung (z. B. Paare) ist es notwendig, dass beide Mitglieder jeweils einen eigenen Antrag stellen. 

Antrag einreichen

Reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag auf Vermittlung einer Freitodbegleitung bei unserer Geschäftsstelle ein.

Die Adresse ist: DGHS, Team V FTB, Postfach 64 01 43, 10047 Berlin.

Bitte stellen Sie einen Antrag ausschließlich dann, wenn Sie in absehbarer Zeit die Vermittlung einer Freitodbegleitung in Anspruch nehmen wollen. 

 Der Antrag muss frei formuliert werden und sollte Ihre aktuellen Kontaktdaten enthalten, das heißt primär: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummern (Festnetz und/oder mobil), E-Mail-Adresse (wenn vorhanden), Geburtsdatum und ggf. Mitgliedsnummer

Sofern die Kontaktaufnahme nach Vermittlung Ihres Antrages nicht direkt mit Ihnen, sondern mit einer anderen Person erfolgen soll, teilen Sie uns bitte zusätzlich die Kontaktdaten dieser Person mit: Name, Vorname, Telefonnummer/Mobilnummer sowie ggf. E-Mail-Adresse 

 Denken Sie an das Datum und Ihre eigenhändige Unterschrift!

Bitte schicken Sie die Datenschutzerklärung ausgefüllt und unterschrieben mit!

Kosten

Bei einer Freitodbegleitung entstehen erhebliche Kosten, u. a. für die umfassende juristische und ärztliche Prüfung, Reise- und Aufenthaltskosten der Freitodbegleitenden, Medikamente usw. Die Gesamtkosten einer Freitodbegleitung betragen pauschal 4.000 Euro, bei einer Doppelbegleitung 6.000 Euro. Sollte ein DGHS-Mitglied diesen Beitrag nicht aufbringen können, kann gegebenenfalls ein Teil der Kosten von einem hierfür eingerichteten Solidarfonds übernommen werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis der Bedürftigkeit, eine DGHS-Mitgliedschaft von mindestens einem halben Jahr sowie die Erbringung eines eigenen Betrages von mindestens 1.000 Euro. 

Datenschutz

Im Zuge der Vermittlung einer Freitodbegleitung erfassen und verarbeiten wir Ihre Daten und leiten sie an ein externes Team (Jurist:in und Ärzt:in) weiter. Dafür brauchen wir Ihre Zustimmung. 

Damit wir Ihren Antrag vermitteln können, fügen Sie bitte Ihrem Antrag die Datenschutzerklärung „Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten“ eigenhändig unterschrieben bei. 

Haben Sie noch Fragen?

Bei Fragen oder dem Wunsch nach Unterstützung bei der Antragstellung wenden Sie sich gerne an die ehrenamtlichen DGHS-Ansprechpartner:innen in Ihrer Region oder an das Schluss.PUNKT-Beratungstelefon unter: 0800 / 80 22 400.

Ihre DGHS-Vermittlungsteam

Hier finden Sie diese Informationen auch als PDF zum Download:

Infoblatt Freitodbegleitung (PDF)