DGHS-Logo - Mein Weg. Mein Wille.

Über uns

Für ein Leben ohne Leiden

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. setzt sich dafür ein, den Menschen ein unerträgliches und sinnloses Leiden zu ersparen und ihnen auch beim Sterben ihre Menschenwürde zu erhalten. Sie will die Bedingungen für Schwerstkranke und Sterbende in diesem Land verbessern. Die DGHS lehnt Fremdbestimmung ab und setzt sich auf vielfältige Weise für mehr Freiheit am Lebensende ein.

Gemeinsam zum Erfolg

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. mit derzeit mehr als 25.000 Mitgliedern ist eine Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation, die sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 dem lebenslangen Selbstbestimmungsrecht des Menschen verpflichtet fühlt. Ihren Mitgliedern hilft die DGHS beim Erstellen und falls nötig beim Durchsetzen der Patientenverfügung. Auf politischer Ebene setzt sich die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und -hilfe ein. Die DGHS ist als eingetragener Verein organisiert, als gemeinnützig anerkannt und finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Selbstbestimmung und Gewissheit -
das Patientenverfügungsgesetz

Mit dem Patientenverfügungsgesetz vom 1. September 2009, auf das die DGHS maßgeblich hingewirkt hatte, ist vom Gesetzgeber eine wichtige Grundlage geschaffen worden, um den erklärten Patientenwillen auch in der medizinischen Praxis umzusetzen. Entsprechende Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Juni 2010 und vom 6. Juli 2016 unterstreichen dies. Mit den ausgefeilten Patientenverfügungs-Formularen der DGHS können Sie Ihren Willen sicher und eindeutig dokumentieren.