Über uns
Für ein selbstbestimmtes Sterben
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. setzt sich dafür ein, die Bedingungen für Schwerstkranke und Sterbende in diesem Land zu verbessern. Sie will Menschen dabei unterstützen, ihr Recht auf selbstbestimmtes Sterben ausüben zu können. Menschen sollen auch im Sterben ihren Willen durchsetzen und ihre Würde bewahren können.
Gemeinsam zum Erfolg
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. ist eine Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation, die sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen verpflichtet fühlt. Ihren Mitgliedern hilft die DGHS beim Erstellen und bei der Durchsetzung der Patientenverfügung sowie bei der Vermittlung von Freitodbegleitung. Auf politischer Ebene setzt sich die DGHS für ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 ein. Die DGHS ist als eingetragener Verein organisiert und als gemeinnützig anerkannt. Sie finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
Selbstbestimmung und Sicherheit -
das Patientenverfügungsgesetz
Mit dem Patientenverfügungsgesetz vom 1. September 2009, auf das die DGHS maßgeblich hingewirkt hatte, hat der Gesetzgeber die Grundlage dafür geschaffen, den erklärten Patientenwillen in der medizinischen Praxis umzusetzen. Die Patientenschutz- und Vorsorgemappe der DGHS und die darin enthaltenen Formulare für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geben Ihnen die Möglichkeit, Ihren Willen sicher und eindeutig zu dokumentieren und eine:n Bevollmächtigte:n zu benennen, die:der Ihren Willen durchsetzt.
Vermittlung von Freitodbegleitung
Die DGHS bietet ihren Mitgliedern die Vermittlung einer Suizidassistenz (Freitodbegleitung), die von qualifizierten Ärzt:innen und Jurist:innen durchgeführt wird. Diese arbeiten mit der DGHS im Rahmen der von ihr festgelegten Sicherheitsstandards zusammen. Die Standards orientieren sich an dem vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rahmen.