Broschüren

Die DGHS-Schriftenreihe

Mit der DGHS-Schriftenreihe informieren Sie sich rund um die Themen humanes Sterben, selbstbestimmtes Sterben, Sterbehilfe in Deutschland und Vorsorge am Lebensende. 

Mein Ende gehört mir!

In dieser Selbstdarstellungsbroschüre werden unsere Ziele und Aufgaben beschrieben. Wir bieten unseren Mitgliedern seit über 40 Jahren die optimale Vorsorge in Sachen Patientenverfügung an. Als DGHS-Mitglied ist Ihnen auch unser Rechtsschutz sicher, der sofort einsetzt, sollten wir erfahren, dass Ihre Verfügungen nicht beachtet werden. Außerdem setzen wir uns mit all unserer Kraft und gezielter Lobbyarbeit dafür ein, dass schwerkranke Menschen selbstbestimmt mit Hilfe eines Arztes oder einer Ärztin durch einen ärztlich begleiteten Suizid ihr Leben beenden können, wenn sie dies ausdrücklich wünschen. Werden Sie auch Teil dieser Gemeinschaft! Denn: Gemeinsam können wir die Verwirklichung unserer Ziele – das selbstbestimmte Leben und Sterben – erreichen.
 

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Mit Sterbefasten das Leben selbstbestimmt beenden

Das bahnbrechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des § 217 Strafgesetzbuch hat u. a. zur Folge gehabt, dass die Praxis der Freitodbegleitung durch dazu bereite Freitodhelfer:innen, die vier Jahre lang zum Erliegen gekommen war, in Deutschland – wenn auch zunächst zögerlich – wiederaufgenommen wurde.
Eine andere Folge war, dass sich die Diskussion um das selbstbestimmte Sterben seitdem nahezu vollständig auf die ärztlich assistierte Selbsttötung fokussiert. Was darüber aus dem Blick zu geraten droht, sind alternative Formen eines selbstbestimmten Sterbens, die teilweise seit längerem etabliert und weniger kontrovers sind. Die häufigste Form ist weiterhin der Abbruch oder der Verzicht auf die Aufnahme einer lebenserhaltenden Behandlung. Als Drucksache über die Geschäftsstelle erhältlich.
 

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Ihre Vorsorge für Selbstbestimmung bis zum Lebensende

Wer seine Bevollmächtigten, Betreuer:innen und Ärzt:innen darauf verpflichten will, sich in bestimmten Situationen nicht mehr kurativ, sondern nur noch palliativ behandeln und beschwerdefrei in den Tod hinübergleiten zu lassen, muss für diese Situation möglichst konkret beschreiben, welche ärztlichen Maßnahmen gewünscht sind und welche nicht. Die Patientenverfügung der DGHS ist bereits seit Jahren hinreichend konkret und rechtssicher formuliert. Die nötigen Formulare finden Sie in der laufend aktualisierten Patientenschutz- und Vorsorgemappe der DGHS.
 

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Selbstbestimmt sterben können

Manfred von Lewinski ist für die meisten Mitglieder und Freund:innen der DGHS kein Unbekannter. Seit langem ist er für die DGHS-Zeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ (HLS) als Autor tiefschürfender Beiträge tätig, in denen er unterschiedliche Aspekte des Themas Sterbehilfe aus juristischer Perspektive beleuchtet – stets mit Respekt gegenüber den Argumenten der Meinungsgegner:innen, aber auch mit einem klaren, auf die Verfassung gegründeten Votum für die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Einzelnen in Bezug auf das Wie und Wann seines oder ihres Todes. In dieser Broschüre fasst er die Argumente seiner Beiträge systematisch zusammen.
 

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Aus freiem Willen gehen

Diese Broschüre ist wie keine andere in der Reihe der Broschüren der DGHS. Sie informiert, dokumentiert und regt eigenes Nachdenken an. Das Thema ist das international, aber auch hierzulande mehr und mehr diskutierte Thema des Altersfreitods – des selbstbestimmten Lebensendes in hohem Alter ohne zum Tode führende oder unheilbare Krankheit. Aber sie ist vor allem ein sehr persönliches Bekenntnis und sogar ein Stück Bekenntnisliteratur. Denn die Autorin, eine ältere und seit längerem mit zahlreichen körperlichen Behinderungen lebende ehemalige Psychiaterin, hat für ihre Überlegungen die aus der klassischen Literatur bekannte Form von Briefen an eine anonym bleibende verstorbene Freundin gewählt.
 

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Was tun im Pflegefall?

Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen (PSG I, II und III) hat die große Koalition ab 2017 jährlich 5 Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung gestellt. Die Pflegeversicherung ist damit um etwa 20 % leistungsfähiger als zuvor. So erhalten gerade Menschen mit Demenz erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Mit der vorliegenden Broschüre möchte die DGHS ihren Mitgliedern praxisrelevante Informationen im Falle einer Pflegebedürftigkeit an die Hand geben. Denn nur ein:e informierte:r Patient:in/Pflegebedürftige:r kann selbstbestimmte Entscheidungen treffen und damit Fremdbestimmung weitgehend ausschließen.
 

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Wenn Medizin nicht mehr heilen, sondern nur noch lindern kann

Damit Selbstbestimmung im Leben und im Sterben in Deutschland nicht nur eine leere Worthülse bleibt, muss der oder die (ärztliche) Helfer:in bei einer frei verantworteten Entscheidung für eine lebens- bzw. leidensverkürzende Behandlung vor strafrechtlicher Verfolgung sicher sein. Die DGHS wünscht sich ein Angebot, das in letzter Konsequenz auch die (ärztlich) assistierte Freitodhilfe als Ultima Ratio nicht ausschließt. Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir dazu beitragen, dass Sie sich über die heutigen Möglichkeiten der palliativmedizinischen Versorgung sachlich informieren können. Zudem erfahren Sie, was mit dem Begriff alles gemeint ist und wo Sie Angebote in Ihrer Nähe finden.
 

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Sterbehilfe - eine Frage des Glaubens?

Bei der Konzeption dieser DGHS-Sonderveröffentlichung interessierten folgende Fragen: Wie weit muss aus theologischer Sicht das Leben geschützt werden, welchen Stellenwert hat das Recht auf Selbstbestimmung? Darf auch gegen den erklärten Willen eines Todkranken das Gebot des Lebensschutzes durchgesetzt werden? Wie sollte sich ein Arzt oder eine Ärztin aus theologischer Sicht bei der Bitte um Suizidassistenz verhalten, wenn ärztlich assistierte Hilfe bei der Selbsttötung per Gesetz zur Straftat wird? Inwieweit spricht die Kirche mit einer Stimme? Soll das Wort der Kirchen auch für Menschen gelten, die einer anderen oder keiner Konfession angehören? Die Texte von Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Küng, Dr. h. c. Nikolaus Schneider und Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff geben Einblicke in unterschiedliche, teils sehr persönliche Aspekte der theologisch-ethischen Sicht auf das Thema Sterbehilfe.
 

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Die letzte Hilfe!

Cirka 100 000 Suizidversuche werden jährlich in Deutschland begangen. Oft mit grausamen Mitteln, weil den Menschen die Möglichkeit des selbstbestimmten Sterbens mit kompetenter ärztlicher Hilfe und geeigneten Medikamenten versagt ist. Dabei kommt gerade den Ärzt:innen bei der Sterbebegleitung und -hilfe eine besonders wichtige Aufgabe zu. In Deutschland sind jedoch durch ärztliches Standesrecht hilfswilligen Ärzten die Hände gebunden. Es ist ihnen strikt verboten, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. Ein Verbot, das aber nur 10 der 17 Landesärztekammern angenommen haben. Außerhalb Deutschlands sieht das ganz anders aus. Angesichts dieser Tatsachen diskutierte die DGHS mit hoch qualifizierten Ärzt:innen aus dem In- und Ausland über deren Erfahrungen bei der Suizid- und Sterbehilfe. Die Moderation hatte Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher.
 

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Wird Sterbehilfe zur Straftat?

Führende deutsche Strafrechtler:innen äußerten sich auf der Podiumsdiskussion am 21.04.2015 zur aktuellen Debatte um den assistierten Suizid. 200 Zuhörende, größtenteils Mitarbeiter:innen oder Mitglieder des Bundestages sowie Journalist:innen führender Fach- oder Tageszeitungen, verfolgten gespannt die Ausführungen der sechs Strafrechtler:innen. Kurz zuvor hatten sich 141 Strafjurist:innen in einer viel beachteten Resolution (s. auch S. 20) dafür ausgesprochen, die geplante Ausweitung der Strafbarkeit der Sterbehilfe zu verhindern. Dank der hervorragenden Einführung und Moderation des Initiators dieser Resolution sowie unserer Veranstaltung, Prof. Dr. Dr.Eric Hilgendorf, Strafrechtler an der Universität Würzburg, kam es zu einem fulminanten Austausch, den wir Ihnen hiermit präsentieren wollen.
 

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Mein Ende gehört mir!

Am 11. Oktober 2014, wartete die DGHS mit der ganztägigen Konferenz „Mein Ende gehört mir! Fragen und Antworten zur Sterbehilfe“ in der Technischen Universität auf. Veranstalter war das Bündnis aus sieben humanistischen Verbänden, das sich im März 2014 zusammengeschlossen hatte, um gegen die ebenso radikalen wie unmenschlichen, realitätsfernen Absichten von Bundesgesundheitsminister Gröhe & Co. vorzugehen. Die vier Impulsreferate des Arztes und Ethikers Privatdozent Dr. med. Meinolfus W. Strätling, des Strafrechtlers Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, des Pflegerechts-Spezialisten Prof. Robert Roßbruch und des Arztes Uwe-Christian Arnold boten den Zuhörern einen Einstieg in das komplexe Thema rund um Suizidbeihilfe, Strafrecht und ärztliche Verantwortung.
 

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Leidenschaftliche Liebe zur Freiheit

Im Rahmen der Verleihung des Arthur-Koestler-Preises am 14. November 2014 erschien diese 24-seitige, kostenfreie Sonderveröffentlichung mit dem Titel „Leidenschaftliche Liebe zur Freiheit“.
Enthalten ist die vollständige Dankesrede des Preisträgers Dr. phil. h. c. Ralph Giordano (1923-2014). Des Weiteren eine Laudatio auf sein Lebenswerk, erstellt und vorgetragen von Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher. Außerdem können Sie sich über die Lebensläufe dieser zwei Persönlichkeiten informieren.
 

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Verantwortung für Leben und Sterben

Nach der Verleihung des Arthur-Koestler-Preises am 8. November 2013 erschien diese Sonderveröffentlichung mit dem Titel „Verantwortung für Leben und Sterben“.
Enthalten ist die vollständige Dankesrede von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Hans Küng, der einen Sonderpreis erhielt. Des Weiteren eine Laudatio auf sein Lebenswerk, erstellt und vorgetragen von Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher. Außerdem können Sie sich über die Lebensläufe dieser zwei Wissenschaftler informieren.
 

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Sicher für den Fall der Fälle

Wissenswertes für Patient:innen, Bevollmächtigte und Betreuer:innen. Vorsorge hilft uns, gelassener in die Zukunft zu blicken. Oft sind Vorkehrungen dafür weniger aufwendig, als wir denken. Das gilt auch für das Thema Betreuung. Sicher wollen auch Sie langfristig möglichst selbstbestimmt leben. Aber zugleich möchten Sie für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, möglichst gut betreut sein. Dazu empfiehlt es sich, zu überlegen, wer sich in dieser wichtigen Lebensphase um Ihre Belange kümmern soll. Daneben gibt es Menschen, die gerne anderen helfen – als Bevollmächtigte oder als amtlich bestellte Betreuer.
 

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Testament und Erbe

Viele Menschen haben keine eigenen Nachkommen oder nahe Angehörige mehr oder haben den Kontakt zu ihnen verloren. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, mit Ihrem Testament eine Idee, die Ihnen wichtig ist, zu unterstützen.
Damit haben Sie die Chance, dazu beizutragen, über Ihr eigenes Leben hinaus die Zukunft in Ihrem Sinne zu gestalten und sich für Projekte zu engagieren, die Ihnen am Herzen liegen. Vielleicht gehören die Ziele der DGHS dazu, vielleicht können die beiliegenden Informationen über unsere Gesellschaft Ihr Interesse wecken. Die in diesem Heft aufgeführten Informationen mögen Ihnen dazu hilfreiche Hinweise vermitteln, wie auch immer Sie sich entscheiden.
 

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