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DGHS-App


Lebenszeichen
Mit der DGHS-App bietet die Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) schon seit einiger Zeit ihren Mitgliedern an, ein „Lebenszeichen“ zu senden. Angesprochen wurden damit zunächst vor allem alleinstehende Menschen, die die Vorstellung erschreckt, im Falle eines plötzlichen Todes in der eigenen Wohnung zu liegen, ohne aufgefunden zu werden. Mithilfe der App senden sie der DGHS in regelmäßigen Abständen ein Lebenszeichen.

Hilferuf SMS
Mit der zusätzlichen Funktion „Hilferuf SMS“ können schnell und einfach Nachrichten an hinterlegte Notfallkontakte gesendet werden. So weiß ein Angehöriger oder Bekannter sofort, dass und wo ein Notfall vorliegt. Auch das gleichzeitige Versenden der Patientenverfügung und anderen bei der DGHS hinterlegten Dokumenten ist mit einem Knopfdruck möglich.

Patientenverfügung
Zu guter Letzt ist mit der App unter der Rubrik „Patientenverfügung“ der sofortige Zugriff auf die eigene hinterlegte Patientenverfügung möglich. Sie kann lokal abgespeichert werden oder ist über die App immer verfügbar und auf dem aktuellsten Stand.

„Mit diesem neuen und modernen Angebot möchte die DGHS ihren Mitgliedern einen Service bieten, der auf einfache und zeitgemäße Weise die Selbstbestimmung eines jeden Einzel-nen in den Fokus setzt“, betont RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der DGHS.

Die eigene Patientenverfügung liege im Notfall schnell vor, kann entsprechend Berücksichtigung finden. Die App „DGHS“ ist über den App-Store des Smartphones kostenfrei herunterladbar.

 

Lebenszeichen senden auch via Telefon möglich
Dieses Angebot richtet sich vor allem an ältere und allein stehende Menschen, die die Vorstellung erschreckt, wochenlang tot in der eigenen Wohnung zu liegen, ohne aufgefunden zu werden. Der Service steht allen DGHS-Mitgliedern entweder als Telefon- oder als App-Variante (s.o.) zur Verfügung.

Nachdem Sie sich für diesen Service angemeldet haben, werden Sie aufgefordert, sich regelmäßig in der Geschäftsstelle DGHS zu melden – per Telefon oder per App. Bleibt Ihr „Lebenszeichen“ aus, so versuchen die Mitarbeiter*innen zunächst ihrerseits, den/die Teilnehmer*innen zu erreichen. Gelingt dies nicht, so wird eine von den Senioren zuvor benannte Person benachrichtigt oder Mitglieder der DGHS machen sich persönlich auf den Weg zu den Teilnehmern am Telefondienst, um nach dem Rechten zu sehen. So ist gewährleistet, dass der Tod eines Menschen nicht über Wochen oder Monate hin unbemerkt bleibt.

Möchten Sie den telefonischen Service in Anspruch nehmen, melden Sie sich auf den üblichen Wegen in der DGHS-Geschäftsstelle. Bitte denken Sie daran, eine mögliche alternative Kontaktperson zu benennen, die wir im Notfall erreichen können. Hierfür müssten Sie uns die entsprechende Telefonnummer zukommen lassen und die betreffende Person darüber informieren, dass Sie an diesem Service teilnehmen. Des Weiteren wäre es von Vorteil, Ihren Wohnungsschlüssel bei dieser Person zu hinterlegen. Per Telefon haben Sie die Wahl, ob Sie sich jeden Dienstag oder nur jeden ersten Werktag im Monat zurückmelden.

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