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Die Patientenverfügung der DGHS

Eine sichere Patientenverfügung  in Schriftform dokumentiert Ihren Willen für Behandlungswünsche, sichert Ihr Selbstbestimmungsrecht und bindet den Arzt. Seit dem 1. September 2009 ist dies durch das sog. „Patientenverfügungs-Gesetz“ (§ 1901 a BGB, ab 2023 geändert in: § 1827 BGB), auch im Zivilrecht verankert. Relevant sind im Betreuungsrecht auch die § 1829 BGB, § 1831 und § 1832 BGB.

Sie dokumentiert, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten und welche Maßnahmen Sie ablehnen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.
Die ausgefeilte Patientenverfügung ist bei der DGHS Bestandteil einer Vorsorgemappe, die auch Vorsorge-Vollmachten, weitere Verfügungen und die Abfrage von Wertvorstellungen enthält. Mit all diesen Formularen sind Sie auf der sicheren Seite. Als Mitglied erhalten Sie nicht nur die Patientenschutz- und Vorsorgemappe kostenlos, sondern auch alle Services rund um dieses wichtige Thema.

Broschüre zur Patientenverfügung

Patientenschutz- und Vorsorgemappe zum Ausfüllen für Mitglieder (Link funktioniert nach dem Einloggen im Mitgliederbereich)

Das Full-Service-Paket für Sie als Mitglied

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Das bekommen Sie mit der Patientenschutz- und Vorsorgemappe

  • Persönliche Werteerklärung
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht zur Gesundheitsfürsorge
  • Generalvollmacht

  • Betreuungsverfügung
  • Meine persönlichen Wünsche für den Pflegefall
  • Einverständnis- und Datenschutzerklärung

Patientenverfügung ohne Mitgliedschaft

Wenn Sie noch nicht Mitglied werden möchten, können Sie sich unsere aktuelle Patientenschutz- und Vorsorgemappe gratis downloaden.

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Stimmungsbild - Frau unterzeichnet Dokumente © freie Bilddatenbank

Tipps für Ihre persönliche Patientenverfügung

möglichst eine konkrete Krankheitssituation benennen und die daraus resultierenden Behandlungswünsche. Eine PV muss Name, Alter und Anschrift des Patienten enthalten, eine Vorsorgevollmacht mit einem Patienten-Bevollmächtigten und den Hinweis, wo das Dokument hinterlegt ist. Nutzen Sie hierfür die Patientenschutz- und Vorsorgemappe der DGHS. Wir bieten Ihnen außerdem eine Online-Hinterlegungsmöglichkeit – den Notfall-Ausweis und den Notfall-QR.

möglichst eine konkrete Krankheitssituation benennen und die daraus resultierenden Behandlungswünsche. Eine PV muss Name, Alter und Anschrift des Patienten enthalten, eine Vorsorgevollmacht mit einem Patienten-Bevollmächtigten und den Hinweis, wo das Dokument hinterlegt ist. Nutzen Sie hierfür die Patientenschutz- und Vorsorgemappe der DGHS. Wir bieten Ihnen außerdem eine Online-Hinterlegungsmöglichkeit – den Notfall-Ausweis und den Notfall-QR.

eine notarielle Beurkundung Ihrer Patientenverfügung ist nicht notwendig. Auch ist weder eine ärztliche noch anwaltliche Beratung zwingend erforderlich. Mit  den Formularen der DGHS-Patientenschutz- und Vorsorgemappe sind Sie stets auf dem neuesten rechtlichen Stand.  

für die Durchsetzung der Patientenverfügung unserer Mitglieder ein. Die DGHS gewährt jedem Mitglied, nach Einzelfallprüfung, Rechtsschutz bei  Nichtbeachtung des in der Patientenverfügung niedergelegten Willens.

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ

Antworten auf häufig gestellte
Fragen finden Sie hier

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