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Fragen finden Sie hier
Die Patientenverfügung der DGHS
Eine sichere Patientenverfügung in Schriftform dokumentiert Ihren Willen für Behandlungswünsche, sichert Ihr Selbstbestimmungsrecht und bindet den Arzt. Seit dem 1. September 2009 ist dies durch das sog. „Patientenverfügungs-Gesetz“ (§ 1901 a BGB, ab 2023 geändert in: § 1827 BGB), auch im Zivilrecht verankert. Relevant sind im Betreuungsrecht auch die § 1829 BGB, § 1831 und § 1832 BGB.
Sie dokumentiert, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten und welche Maßnahmen Sie ablehnen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.
Die ausgefeilte Patientenverfügung ist bei der DGHS Bestandteil einer Vorsorgemappe, die auch Vorsorge-Vollmachten, weitere Verfügungen und die Abfrage von Wertvorstellungen enthält. Mit all diesen Formularen sind Sie auf der sicheren Seite. Als Mitglied erhalten Sie nicht nur die Patientenschutz- und Vorsorgemappe kostenlos, sondern auch alle Services rund um dieses wichtige Thema.
Broschüre zur Patientenverfügung
Patientenschutz- und Vorsorgemappe zum Ausfüllen für Mitglieder (Link funktioniert nach dem Einloggen im Mitgliederbereich)
Werden Sie jetzt Mitglied in einer Patientenschutzorganisation und Bürgerrechtsbewegung mit jahrzehntelanger Erfahrung und sichern sich die komplette Patientenschutz- und Vorsorgemappe mit allen Service-Vorteilen! Beim Ausfüllen und/oder Änderungswünschen helfen unsere Mitarbeiter/innen und regelmäßig geschulten Ehrenamtlichen gern weiter.