Christine Geiseler
Sachbearbeiterin
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Kronenstr. 4 | 10117 Berlin
Telefon:030/21 22 23 37-0
Telefax:030/21 22 23 37-77
Eine sichere Patientenverfügung in Schriftform dokumentiert Ihren Willen für Behandlungswünsche, sichert Ihr Selbstbestimmungsrecht und bindet den Arzt. Seit dem 1. September 2009 ist dies durch das sog. „Patientenverfügungs-Gesetz“ (§ 1901 a BGB, ab 2023 geändert in: § 1827 BGB), auch im Zivilrecht verankert. Relevant sind im Betreuungsrecht auch die § 1829 BGB, § 1831 und § 1832 BGB.
Sie dokumentiert, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten und welche Maßnahmen Sie ablehnen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.
Die ausgefeilte Patientenverfügung ist bei der DGHS Bestandteil einer Vorsorgemappe, die auch Vorsorge-Vollmachten, weitere Verfügungen und die Abfrage von Wertvorstellungen enthält. Mit all diesen Formularen sind Sie auf der sicheren Seite. Als Mitglied erhalten Sie nicht nur die Patientenschutz- und Vorsorgemappe kostenlos, sondern auch alle Services rund um dieses wichtige Thema.
Broschüre zur Patientenverfügung
Patientenschutz- und Vorsorgemappe zum Ausfüllen für Mitglieder (Link funktioniert nach dem Einloggen im Mitgliederbereich)
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Wenn Sie noch nicht Mitglied werden möchten, können Sie sich unsere aktuelle Patientenschutz- und Vorsorgemappe gratis downloaden.
Bitte bedenken Sie, dass Sie dann die individuelle Beratung, den Rechtsschutz sowie andere DGHS-Services leider nicht nutzen können. Auch ist das Online-Ausfüllen der Patientenverfügung nur als Mitglied möglich.
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Eine Patientenverfügung (PV) sollte schriftlich vorliegen
möglichst eine konkrete Krankheitssituation benennen und die daraus resultierenden Behandlungswünsche. Eine PV muss Name, Alter und Anschrift des Patienten enthalten, eine Vorsorgevollmacht mit einem Patienten-Bevollmächtigten und den Hinweis, wo das Dokument hinterlegt ist. Nutzen Sie hierfür die Patientenschutz- und Vorsorgemappe der DGHS. Wir bieten Ihnen außerdem eine Online-Hinterlegungsmöglichkeit – den Notfall-Ausweis und den Notfall-QR.
Wir empfehlen
möglichst eine konkrete Krankheitssituation benennen und die daraus resultierenden Behandlungswünsche. Eine PV muss Name, Alter und Anschrift des Patienten enthalten, eine Vorsorgevollmacht mit einem Patienten-Bevollmächtigten und den Hinweis, wo das Dokument hinterlegt ist. Nutzen Sie hierfür die Patientenschutz- und Vorsorgemappe der DGHS. Wir bieten Ihnen außerdem eine Online-Hinterlegungsmöglichkeit – den Notfall-Ausweis und den Notfall-QR.
Lassen Sie sich nicht verunsichern
eine notarielle Beurkundung Ihrer Patientenverfügung ist nicht notwendig. Auch ist weder eine ärztliche noch anwaltliche Beratung zwingend erforderlich. Mit den Formularen der DGHS-Patientenschutz- und Vorsorgemappe sind Sie stets auf dem neuesten rechtlichen Stand.
Selbstverständlich setzen wir uns
für die Durchsetzung der Patientenverfügung unserer Mitglieder ein. Die DGHS gewährt jedem Mitglied, nach Einzelfallprüfung, Rechtsschutz bei Nichtbeachtung des in der Patientenverfügung niedergelegten Willens.