England und Wales: Durchbruch für die Selbstbestimmung

Das britische Unterhaus hat in einem historischen Votum und mit einer Mehrheit von 23 Stimmen die Implementierung des Rechts auf Sterbehilfe, zunächst in England und Wales, in greifbare Nähe gebracht. Es soll für volljährige Menschen gelten, deren Sterben binnen eines Zeitraums von sechs Monaten prognostiziert ist. Wer die Sterbehilfe in England und Wales beantragen will, muss mindestens ein Jahr bei einem britischen Hausarzt registriert sein. Die Antragsteller müssen eine klare, eindeutige Erklärung frei von Erpressung oder äußeren Druck abgeben, heißt es im Gesetzestext.

Diese Erklärung muss zweimal und separat vor Zeug:innen geschehen. Zwei Ärzte müssen ihr zustimmen, ebenfalls unabhängig voneinander und mit einem Mindestzeitabstand von sieben Tagen zwischen den zwei Erklärungsabgaben. Es berichten zahlreiche Medien, u .a. die taz.

weiterlesen