45 Jahre DGHS

Mit 50.000 Mitgliedern (Stand: 30.09.2025) und fast 100 ehrenamtlichen Ansprechpartner:innen bundesweit ist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) in Deutschland der mitgliederstärkste und einflussreichste Verein rund um das Thema Vorsorge und Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Am 7. November 2025 wird die DGHS 45 Jahre alt.

Die achtziger und neunziger Jahre waren noch von heftig geführten Diskussionen geprägt, ob und wie Sterbehilfe geleistet werden darf. Heute ist die Suizidhilfe salonfähig. Auch die Rolle des Arztes hat sich geändert. Erst 2009 wurde es ins Gesetzbuch aufgenommen, dass mithilfe einer Patientenverfügung ein Behandlungsabbruch verlangt werden kann. Gerichtsurteile präzisierten dann die Anforderungen an ein dieses Vorsorgeinstrument. Heute ist es nicht mehr nur das Wohl, sondern in erster Linie der Wille des Patienten, an dem sich ärztliches Handeln misst.

Freitodbegleitungen fanden in Deutschland bis 2015 in rechtlichen und ethischen Grauzonen statt. Wer auf Nummer Sicher gehen wollte, wandte sich an eine Schweizer Organisation. Die DGHS beriet ihre Mitglieder vorrangig zu Patientenverfügungen und engagierte sich politisch. Das Jahr 2020 bildete eine Zäsur. Ein nur fünf Jahre geltendes Verbotsgesetz (§ 217 StGB) wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgehoben. Als Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation bietet die DGHS heutzutage die Vermittlung einer ärztlichen Freitodbegleitung (assistierter Suizid), eine rechtssichere Patientenverfügung und weitere Services.