Die Patientenverfügung der DGHS

Eine Patientenverfügung dokumentiert, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten und welche Maßnahmen Sie ablehnen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.  Sie sichert Ihr Selbstbestimmungsrecht und verpflichtet den Arzt oder die Ärztin, Ihre Patientenverfügung umzusetzen. Seit dem 1. September 2009 ist dies durch das sog. Patientenverfügungs-Gesetz (§ 1901 a BGB, ab 2023 geändert in: § 1827 BGB) auch im Zivilrecht verankert. Relevant sind im Betreuungsrecht auch die § 1829 BGB, § 1831 und § 1832 BGB.

Die Patientenverfügung der DGHS ist Bestandteil einer Vorsorgemappe, die auch Vorsorgevollmachten, eine Betreuungsverfügung, weitere Verfügungen und die Abfrage von persönlichen Wertvorstellungen enthält. Mit all diesen Formularen sind Sie auf der sicheren Seite. 

Das bekommen Sie mit der Patientenschutz- und Vorsorgemappe

  • Erläuterungen und Hinweise
  • Persönliche Werteerklärung
  • Patientenverfügung
  • Notfallverfügung
  • Übergabe meiner Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht zur Gesundheitsfürsorge
  • Generalvollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Meine persönlichen Wünsche für den Pflegefall
  • Notfall-Ausweis und Notfall-QR-Code
  • Einverständnis- und Datenschutzerklärung
  • Freitodverfügung

Das Full-Service-Paket für Sie als Mitglied der DGHS

Werden Sie jetzt Mitglied in einer Patientenschutz- und Bürgerrechtsorganisation mit jahrzehntelanger Erfahrung und sichern Sie sich die komplette Patientenschutz- und Vorsorgemappe mit allen Service-Vorteilen! Beim Ausfüllen und/oder Änderungswünschen helfen unsere Mitarbeiter:innen und die regelmäßig geschulten Ehrenamtlichen gern weiter.

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