Wir über uns
Anlage 6, 7

Anlage 6: Mitgliedsbeitrag
1. Die Mitglieder haben vom Eintrittsmonat an einen Beitrag zu entrichten. Über die Höhe entscheidet die Hauptversammlung. Änderungen schlägt das geschäftsführende Präsidium der Hauptversammlung vor. In Ausnahmefällen (finanzielle Notlage oder Mitgliedschaft in einem befreundeten Verband) kann der Mitgliedsbeitrag ermäßigt oder gestundet werden oder ruhen; darüber befindet das geschäftsführende Präsidium oder ein von ihm Beauftragter.
2. Ehrenmitglieder sind von Zahlungen des Mitgliedsbeitrages befreit.
3. Über die Höhe des Beitrages für Fördermitglieder entscheidet die Hauptversammlung auf Vorschlag des geschäftsführenden Präsidiums.
4. Änderungen der Mitgliedsbeiträge sind in der Verbandszeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ bekannt zu machen.
Anlage 7: Kostenordnung
Das Präsidium ist ermächtigt, eine nicht zum Satzungsbestandteil erklärte Kostenordnung zu erlassen, die mindestens folgende Regelungen haben muss:
- Reisekostenordnung für Hauptversammlungen und Treffen ehrenamtlicher regionaler Ansprechpartner
- Reisekostenordnung für das Präsidium und die Revisoren
- Reisekostenordnung für hauptamtliche Mitarbeiter
- Reisekostenordnung für sonstige Veranstaltungen
- Kostenordnung für DGHS-Veranstaltungen
- Kostenordnung für das Präsidium.
Weitere Anlagen finden Sie
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