Wir über uns
§ 1 bis § 3

§ 1 Name, Rechtsform und Sitz
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) führt die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.). Sitz und Gerichtsstand ist Berlin.
§ 2 Zielsetzung
Die Gesellschaft fördert das öffentliche Gesundheitswesen durch Verbesserung der Bedingungen für Sterbende. Sie versteht sich als eine Bürgerrechtsbewegung und Menschenrechtsorganisation zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts des Menschen bis zur letzten Lebensminute (nach Artikel 1, Abs. 1 des Grundgesetzes GG). Ihre Tätigkeit richtet sich in erster Linie auf die Allgemeinheit und nicht nur auf die Mitglieder. Sie trägt zur Willensbildung hinsichtlich der Verfügung über das eigene Leben und deren Verwirklichung in unserem Staate bei (§ 52 Abs. 2 Ziffer 24 Abgabenordnung AO). Die Gesellschaft arbeitet bei Bedarf mit Organisationen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung auf nationaler und internationaler Ebene zusammen. Sie ist parteipolitisch unabhängig und dem Gedanken der Aufklärung und des Humanismus verpflichtet. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Tätigkeit
Die DGHS initiiert und fördert Maßnahmen, die das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Rahmen des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats durch geeignete Willensverfügungen und gemeinwohlorientierte Hilfen verbessern, die Autonomie des Patienten im Prozess des Sterbens stärken und der Humanität in Krankenhaus, Alten- und Pflegeheimen dienlich sind; insbesondere sind hier auch die zwischenmenschlichen Beziehungen von Sterbenden außerhalb des Krankenhauses und anderer Institutionen des Gesundheitswesens zu verbessern. Dem sterbenden Patienten soll geholfen werden, zu Hause zu sterben und im Kreise seiner Angehörigen, wenn er dies will. Die DGHS leistet damit einen Beitrag zur Förderung des bürgerlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziffer 25 AO. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zielsetzung durch Angebote, die als Anlage 1 Bestandteil der Satzung sind.
Die DGHS fördert wissenschaftliche Forschung, veranstaltet Tagungen und Kongresse, die die Öffentlichkeit für die Problematik eines humanen Sterbens sensibilisieren, sowie Seminare zur Sterbebegleitung. Die wissenschaftlichen Ergebnisse dienen dazu, Vorschläge zur Verbesserung des gegenwärtigen Rechts zu unterbreiten (§ 52 Abs. 2 Ziffer 1 AO).
Die DGHS kann Teilbereiche ihrer Tätigkeit anderen Organisationen oder Personen überantworten oder mit anderen Einrichtungen, Organisationen und Personen kooperieren, um die DGHS-Zielsetzung zu verwirklichen. Entscheidungen darüber trifft das Präsidium.
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