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Wir über uns

Organisation

Die DGHS e.V. ist als demokratisches System aufgebaut.

Die Mitglieder nehmen ihre Mitverwaltungsrechte durch die
Wahl von Delegierten wahr [vgl. § 6 (1) der DGHS-Satzung].
In den alten Bundesländern bilden die in einem Regierungs-
bezirk bzw. in einem Stadtstaat wohnenden Mitglieder die
Regionalversammlung. Die in den neuen Bundesländern
wohnenden Mitglieder bilden je Bundesland eine Regional-
versammlung [vgl. § 8 (4) der DGHS-Satzung]. Die Regional-
versammlungen wählen zu bestimmten Terminen und nach
einem festgelegten Schlüssel die Delegierten zur Hauptver-
sammlung. Die Delegierten werden für vier Jahre gewählt.

Höchstes Gremium ist die Hauptversammlung. Sie wird i. d. R. alle zwei Jahre einberufen.

Die Hauptversammlung nimmt Berichte entgegen und wählt das Gesamtpräsidium: den Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, den Schatzmeister und bis zu drei Beisitzer. Die Hauptversammlung wählt auch die Revisoren.

Zwischen den Hauptversammlungen werden die Geschäfte der DGHS durch das geschäftsführende Präsidium geführt (bestehend aus dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten und dem Schatzmeister).

Der Präsident bestellt den Wissenschaftlichen Beirat. Dieser berät bei Bedarf das Präsidium.

Setzen Sie sich bitte in wichtigen Anliegen je nach Satzungsvorgaben direkt mit der DGHS-Präsidentin oder der Geschäftsführerin über die DGHS-Zentrale (Kronenstr. 4, 10117 Berlin) schriftlich in Verbindung.