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DGHS-Zentrale für Patientenschutz

DGHS-Zentrale für Patientenschutz
Diese Zentrale sammelt und archiviert die Willensverfügungen von DGHS-Mitgliedern aus Deutschland und anderen Ländern. Die Patientenschutzbriefe und gegebenenfalls persönliche Ergänzungen werden in digitalisierter Form erfasst und abgespeichert. Damit sind sie sicher an einem zentralen Ort hinterlegt.
Das DGHS-Mitglied erhält neonfarbene Aufkleber (z. B. für den Personalausweis oder die Krankenversicherungskarte), die auf die Existenz einer Patientenverfügung und die Hinterlegung in der DGHS-Zentrale für Patientenschutz hinweisen. Der Aufkleber nennt auch unsere Kontaktdaten. So kann sich im Notfall der Arzt oder das Krankenhaus mit uns in Verbindung setzen und erhält auf dem schnellsten Wege die Willensverfügung unseres Mitglieds.
Ein weiterer Vorteil der digitalisierten Archivierung ist die mögliche Teilnahme am System "Notfall-Ausweis". Dabei stellen wir auf Antrag des Mitglieds die Verfügungen ins Internet, wo sie rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche abgerufen werden können.
