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Aktuelles:

DGHS-Präsidentin Elke Baezner erklärt in einem aktuellen Statement: "Das Wohl und der Wille des Sterbenden muss im Mittelpunkt aller Hilfsangebote stehen. Selbstbestimmung, nicht Fremdbestimmung, auch nicht am Lebensende!"

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Wir über uns

Die DGHS auf dem Alexanderplatz in Berlin. Foto: Evelin Frerk

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. ist eine Bürgerrechtsbewegung sowie Menschenrechts- und Patientenschutzorganisation, die sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 dem lebenslangen Selbstbestimmungsrecht des Menschen verpflichtet fühlt.

Mit dem Patientenverfügungsgesetz vom 1. September 2009 ist vom Gesetzgeber endlich eine wichtige Grundlage geschaffen worden, um den erklärten Patientenwillen auch in der medizinischen Praxis umzusetzen. Ein entsprechendes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Juni 2010 unterstreicht dies. Mit den ausgefeilten Patientenverfügungs-Formularen der DGHS können Sie Ihren Willen sicher und eindeutig dokumentieren. Die Hinterlegung und zusätzlich einen Notfall-Ausweis (mit 24-Stunden-Abruf im Internet) bieten wir nicht nur unseren Mitgliedern an. Darüber hinaus bieten wir: Rechtsschutz für die Durchsetzung der Patientenverfügung, jahrzehntelanges Expertenwissen, Info-Telefon zu Fragen der Schmerztherapie und Hospiz-Adressen sowie bundesweit viele ehrenamtliche Ansprechpartner und Veranstaltungen auch in Ihrer Wohnortnähe.

Die DGHS leistet selbst weder Sterbehilfe noch Beihilfe zum Freitod! 

Wenn Sie sich informieren wollen, finden Sie hier Hinweise zu:

unserem Selbstverständnis

unseren Hilfsangeboten

den Einrichtungen der DGHS

der Organisationsstruktur

den Gesichtern der DGHS/ Infos zu den Präsidiums-Mitgliedern

den Botschaftern der DGHS

der 30-jährigen Geschichte

der Satzung.

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