Service
Patientenverfügung

Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Patientenverfügungen
Eine sichere Patientenverfügung in Schriftform dokumentiert Ihren Willen für Behandlungswünsche, sichert Ihr Selbstbestimmungsrecht und bindet den Arzt. Seit dem 1. September 2009 ist dies durch das sog. "Patientenverfügungs-Gesetz" (BGB § 1901 a, § 1901 b, § 1904) auch im Zivilrecht verankert. Die DGHS hält entsprechende Formulare als Patientenverfügung, Ergänzung zur Patientenverfügung und eine Ergänzung im Falle von Demenzerkrankung bereit und bietet die Möglichkeit der Hinterlegung in der DGHS-Zentrale für Patientenschutz an. Mit diesen Unterlagen können Sie sich davor schützen, dass andere über Sie bestimmen, wenn Sie sich bei schwerer Krankheit oder einem Unfall nicht selbst äußern können. Zum Beispiel legen Sie fest, dass qualvolle und sterbensverlängernde Maßnahmen unterlassen werden sollen. Sie können auch viele weitere Einzelheiten festlegen, wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten. Damit schützen Sie sich, Ihren Arzt und Ihre Verwandten vor quälenden Unsicherheiten bei Entscheidungen in schwierigen Situationen.
Hier ist Ihre Patientenverfügung (mit Passwort) für Arzt und Pflegende im Volltext einsehbar!
Benutzername und Passowrt stehen auf dem Notfall-Ausweis der DGHS.
Bedenken Sie aber bitte: Sie sollten sich unbedingt zuvor ausführlich beraten lassen. Beim Ausfüllen und/oder Änderungswünschen helfen unsere Mitarbeiter und regelmäßig geschulten Ehrenamtlichen DGHS-Mitgliedern gern weiter
Fordern Sie jetzt für nur 10 Euro Schutzgebühr unsere aktuelle Patientenschutz- und Vorsorgemappe an!
So gehts: Per Vorab-Überweisung auf das Konto: DGHS e.V., 30 220 45 84 bei der Augusta Bank RVB, BLZ 720 900 00),
In die Betreff-Zeile bitte unbedingt das Stichwort "Mappe" sowie Ihren Namen und Ihre Anschrift eintragen!
Unmittelbar nach Zahlungseingang senden wir Ihnen Ihre Mappe zu.
Für Mitglieder ist die Mappe im Jahresbeitrag enthalten.
Einzel-Formulare erhalten Sie auch hier im Service-Bereich für Mitglieder oder direkt bei der DGHS,
Telefon: 030 / 212 22 337-0 und E-Mail: info[at]dghs.de
Für Mitglieder halten wir auch verschiedene Vorsorge-Vollmachten bereit.
Bitte beachten Sie: Nur als DGHS-Mitglied haben Sie zudem die Gewähr, dass wir uns im Bedarfsfall auf Anfrage auch mit juristischen Mitteln für die Durchsetzung ihrer DGHS-Willensverfügung und der persönlichen Ergänzungen einsetzen. (Maßgeblich sind die diesbezüglichen Beschlüsse der Hauptversammlung und die Bestimmungen der Satzung.)
Einen ehrenamtlichen Ansprechpartner finden Sie auch in Ihrer Wohnort-Nähe.
