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Bemerkenswertes aus Zeitung, Radio und Fernsehen
Koalitions-Beschluss
"Koalitions-Beschluss„Geschäfte mit der Sterbehilfe sollen in Deutschland unter Strafe gestellt werden. Dazu soll ein neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch geschaffen werden, der die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Das beschlossen Union und FDP am Sonntag bei ihrer Spitzenrunde, wie aus dem Kanzleramt verlautete. Die eigenverantwortliche Selbsttötung ist ebenso wie deren Versuch oder die Teilnahme daran straflos. Dies soll für Fälle einer kommerzialisierten Suizidhilfe korrigiert werden. Denn dies könnte Menschen nach Auffassung der Koalition dazu verleiten, sich das Leben zu nehmen.“ Potsdamer Neueste Nachrichten, 5.3.2012
Im "Deutschen Ärzteblatt" wurde der Gesetz-Entwuf ebenfalls vorgestellt, was Dr. med. Johann Spittler in einem kritischen Leserbrief kommentierte, der im "Ärzteblatt Ausgabe 17" abgedruckt worden. war. Deutsches Ärzteblatt, 27.4.2012
Wer hilft?
"In die Schweiz pilgern 10 021 Menschen in Deutschland haben sich 2010 laut Statistischem Bundesamt das Leben genommen. Wie viele Selbstmorde missglücken, ist unklar. Jeder dritte Arzt sei laut Studien des Instituts für Demoskopie Allensbach bereits darum gebeten worden, tödliche Medikamente zu verschreiben, um so zu einem Suizid zu verhelfen. Strafrechtlich ist das erlaubt. Das ärztliche Berufsrecht in Deutschland untersagt diese Form der Sterbehilfe. Deswegen pilgern jährlich Hunderte Deutsche in die Schweiz, um sich dort mit Hilfe eines Arztes das Leben zu nehmen. Doch in der Schweiz hätte Lotte Schmidt keine Chance. Vereine wie Dignitas oder Ex-International vermitteln nur Sterbehilfe an Menschen, die an einer Krankheit leiden, die absehbar zum Tod führt. Auch ihr Hausarzt will ihr nicht helfen. „Ich habe ein Recht darauf, zu sterben“, fordert Lotte Schmidt (…) Dass deutsche Ärzte künftig ohne anonymen Schutz Sterbehilfe leisten können, dafür tritt die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ein. Der Verein leistet Lobbyarbeit in Politik und Gesellschaft." Westfälische Rundschau, 29.2.2012
Wertminderung wegen Hospiz in der Nachbarschaft?
Es wird das erste Hospiz im Süden Hamburgs. In Langebek soll in einer kleinen Wohnstraße in einem Gemeindehaus ein Sterbeheim entstehen. Für die Initiatoren ist es ein idealer Standort. Anwohner sehen das anders. Sie beklagen eine Wertminderung ihrer Immobilien und machen gegen das Projekt mobil. Die Welt, 23.2.2012
Betäubungsmittel-Vergabe
Niedergelassene Ärzte dürfen womöglich bald Betäubungsmittel an ihre Patienten abgeben. Entsprechende Pläne bestätigte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) der „Ärzte Zeitung“. Damit würde das historische Abgabemonopol der Apotheker zumindest in einigen Ausnahmen aufgeweicht werden. Hintergrund sind Forderungen vor allem von Palliativmedizinern, schwerkranken Patienten mit starken Schmerzen zur Unzeit kurzfristig Opioide überlassen zu dürfen. Bislang machen sich Ärzte damit strafbar. Ärzte-Zeitung, 22.1.2012
"Spiegel"-Interview mit Dr. med. Michael de Ridder:
Ich bin sicher, dass der Bedarf für ärztliche Hilfe zum Sterben in Deutschland sehr gering ist und noch weiter sinken wird - wenn wir dafür sorgen, dass aussichtslos kranke Patienten und die Ärzteschaft über palliativmedizinische Angebote besser informiert sind. Die Leiden der meisten Krebspatienten im Endstadium ihrer Krankheit zum Beispiel kann man in der Palliativmedizin legal mit Schmerz- und Beruhigungsmitteln beherrschen. Der Patient stirbt dann in einer Art tiefen Narkose. Trotzdem bleibt ein sehr kleiner Teil aussichtslos kranker Patienten, bei denen palliativmedizinische Vorgehensweisen versagen. Oder die sie aus Gründen ablehnen, etwa weil sie selbst den Zeitpunkt ihres Sterbens und die Kontrolle hierüber nicht aus der Hand geben wollen. Auch deutschen Ärzten muss es dann erlaubt sein, diesen Patienten beim Sterben zu helfen.
[Dr. med. Michael de Ridder im Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ am 7. 11.11]
Zum Verbot des ärztlich assistierten Suizids
"Wenn ein Mensch aus freiem Willen sein Leben beenden möchte und den letzten tödlichen Akt in der eigenen Hand hat, wird Beihilfe zum Suizid in Deutschland nicht bestraft. Doch was jedem Laien erlaubt ist - Angehörigen, Freunden und sogar geschäftsmäßig tätigen Sterbehelfern - bleibt Ärzten qua Berufsrecht untersagt. Verlierer des standesrechtlichen Verbots sind Menschen, die eine unheilbare Krankheit nicht bis zum natürlichen Tod erdulden möchten. Dass es sich dabei um keine Einzelfälle handelt, wie oft behauptet wird, geht aus einer 2009 im Auftrag der Bundesärztekammer durchgeführten anonymen Umfrage des Allensbach-Instituts unter knapp 550 Medizinern in Klinik und Praxis hervor. Danach wurde in Deutschland bereits jeder zweite Hausarzt um Beihilfe zur Selbsttötung gebeten." [Radio-Reportage von Ingrid Füller im Deutschlandfunk am 20. 10. 2011]
Martin Walser wünscht sich, Sterbehilfe beanspruchen zu können
“Nach unserer Religion und Kultur steht es uns angeblich nicht frei zu sterben, wie wir wollen. Es ist noch eine Art Leibeigenschaft übrig geblieben von ganz früher. Aber daran muss ich mich nicht halten.”, sagt Schriftsteller Martin Walser im Interview. [Stern, 7. 7. 2011]
Ärztetag: Diskussion um Änderung des äztlichen Standesrechts
"Auf heftigen Protest stößt dies bei Befürwortern einer teilweisen Zulassung der Sterbehilfe. Ein "antiquiertes Selbstverständnis des Arztberufs" bescheinigte der BÄK die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, Elke Baezner. Die neue Berufsordnung richte sich "gleichermaßen gegen die Interessen von Patienten und Ärzten". Ähnlich argumentierte der Humanistische Verband. Der Berliner Arzt Michael de Ridder, Autor des Buches "Wie wollen wir sterben?", kritisierte die neue Formulierung ebenfalls und forderte, dass die Ärzteschaft für aussichtslos Kranke ihre "Arme öffnen" müsse. Da der Suizid der letzte Ausweis selbstbestimmten Handelns sein könne, sei "ärztliche Empathie" nicht nur ethisch gerechtfertigt, sondern könne sogar geboten sein." [Die Welt, 1.6.2011]
Medizinerstreit über Sterbehilfe
"Darf ein Mediziner einem unheilbar Kranken beim Freitod helfen? Diese Frage wird seit Monaten in der deutschen Ärzteschaft kontrovers diskutiert. Doch von der eigentlich geplanten Lockerung des Berufsrechts der Ärzte ist nichts mehr übriggeblieben. Stattdessen wird es am Ende wahrscheinlich sogar zu einer Verschärfung kommen. (...) Ärzte an der Basis sind empört über die geplante Verschärfung." [Frankfurter Rundschau, 21. Mai 2011]
Tagung von DGHS und Humanistische Union zur Sterbehilfe
„Wie weit sterbende Menschen ihr Lebensende selbstbestimmt gestalten können, diese Frage ist auch ein bürgerrechtliches Anliegen. Und damit eines der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) , der Humanistischen Union und der Heinrich-Böll-Stiftung. (…) Von der großen Rechtsunsicherheit der Ärzte sprach (..) Walter Schaffartzik, Direktor der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie am Unfallkrankenhaus Berlin. ‚Ärzte müssen nicht selten nachts um 3 Uhr völlig allein eine Entscheidung treffen, die später von den Gerichten und der Bundesärztekammer ganz anders bewertet wird‘, sagt er. (…) Für die Patientenverfügung forderte Schaffartzik konkretere Maßstäbe. (…) Schaffartzik schloss darüber hinaus für sich aus, bei einem Suizid zu helfen. (…) Für eine Freigabe dieser Form der Sterbehilfe setzte sich gestern Elke Baezner, Präsidentin der DGHS, ein. [Weser-Kurier, 15.4.2011]
Ärztekammer-Grundsätze gelockert
„Die Bundesärztekammer hat ihre Grundsätze für die Sterbehilfe etwas gelockert: In Einzelfällen kann die ärztliche Hilfe für unheilbar Kranke bei der Selbsttötung moralisch gerechtfertigt sein. Ob Ärzte Todkranken bei der Selbsttötung helfen, ist ihre Gewissensentscheidung. Im Einzelfall kann sie gerechtfertigt sein. ‚Wenn Ärzte mit sich selbst im reinen sind, dann brechen wir nicht den Stab über sie“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hope, gestern bei der Vorstellung neuer Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung. (…) Über eine Änderung wird derzeit unter den Medizinern heftig diskutiert. Ob und was der Deutsche Ärztetag Ende Mai in Kiel entscheidet, ist offen.“ [Südwest Presse, Politik, 18.2.2011]
Zum Freitod von Dr. Bach
„Sie stand in Hannover vor Gericht, weil sie den Tod von 13 Patienten verursacht haben soll. Doch ehe die Kammer ein Urteil fällen konnte, nahm sich die Medizinerin Mechthild Bach das Leben. (…) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) bedauerte, dass durch die tragische Entwicklung keine Chance mehr bestehe, eine für die ärztliche Praxis wichtige Grundsatzentscheidung herbeizuführen.“ [Quelle: Spiegel-online, 25.1.2010]
Zum Freitod von Dr. Bach
„Auch die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben bedauerte, dass durch die tragische Entwicklung keine Chance mehr bestehe, eine für die ärztliche Praxis wichtige Grundsatzentscheidung herbeizuführen. DGHS-Präsidentin Elke Baezner betonte jedoch: ‚Ohne diesen Fall zu bewerten, muss klar sein: Kein Arzt darf sich über das Selbstbestimmungsrecht des Patienten hinwegsetzen.‘ Allein der Wille des Patienten müsse Maßstab allen ärztlichen Handelns oder Unterlassens sein. [Quelle: Financial Times Deutschland, 25.1.2011, Politik]
Zum Freitod von Dr. Bach
„Trauer und Bestürzung hat die Nachricht von Mechthild Bachs Tod bei ihren früheren Patienten ausgelöst. (…) Bestürzt reagierte auch Rudi Krebsbach von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), der Bach selbst kennengelernt hatte: ‚Obwohl – überraschend kommt das eigentlich nicht‘, sagte er gestern dieser Zeitung. ‚Sie wurde in den Tod getrieben durch fehlende und unklare Gesetzgebung, die Ärzteschaft und Juristen verunsichert.‘ Der Vorwurf des Mordes gegen Dr. Mechthild Bach sei ‚absurd‘: ‚Diese Frau hat doch nicht gemordet!“ Er rechne damit, dass die Debatte um Sterbehilfe in Deutschland durch den Freitod der Bad Salzdetfurther Ärztin neue Nahrung erhalte.‘ [Quelle: Hildesheimer Allgemeine Nachrichten, 25.1.2011]
Sterbeklinik in den NL
„In den Niederlanden soll im nächsten Jahr eine Klinik eröffnet werden, in der Patienten Hilfe beim Sterben geleistet wird. Betreiben will sie die ‚niederländische Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende‘. (…) (…) Demgegenüber fordert die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), dass, so deren Präsidentin Elke Baezner, Menschen das Recht haben müssen, ‚ohne moralisierende Bevormundung durch Dritte ihren Sterbeprozess abzukürzen, ohne zu gewaltsamen, schockierenden Mitteln greifen zu müssen‘. Die DGHS fordert deshalb nicht nur ein umfassendes, liberales Gesetz, sondern auch Standesregeln, die es dem behandelnden Arzt erlauben, den Patienten dabei zu unterstützen. Dem erteilt die Bundesärztekammer offenbar eine Absage. [Quelle: Neue Westfälische, www.nw-news.de,25.1.2011]
„Bei der Deutschen Hospiz Stiftung stößt die Ankündigung der Eröffnung einer ‚Freitod-Klinik‘ in Holland auf große Kritik. (…) Für Ausländer sei das Angebot nicht gedacht, so die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben. ‚Die Niederländer wollen auf keinen Fall einen Sterbetourismus.‘ [Quelle: Westfälische Rundschau, 21.1.2011]
Portrait über Rudi Krebsbach
„Der Hildesheimer arbeitet seit November 2009 im Präsidium der DGHS mit. Dort kämpft er (…) dafür, dass Menschen einen würdigen Tod sterben dürfen (...). Im Gegensatz zu etwa Dignitas, der Schweizer Sterbehilfeorganisation mit hannoverschem Ableger, steht bei der DGHS das Beraten und Aufklären im Vordergrund. (…) ‚Zu jeder Tages- und Nachtzeit schicken wir den Mitgliedern Patientenverfügungen zu‘, berichtet Krebsbach. Der 73-Jährige bringt viele Talente mit in die Arbeit seines Berliner Ehrenamts ein. Er hat einst für die SPD im Rat der Stadt Hildesheim und auch im Kreistag gesessen, war Geschäftsführer von Europas größter Handelskooperation von Holzgroßhändlern, Schöffe, Arbeitsrichter und Mitglied der damaligen Bundestarifkommission der Gewerkschaft Bau-Steine-Erden (heute IG Bau)“. [Quelle: Hildesheimer Allgemeine Nachrichten, 14.1.2011]
Kinofilm
„Menschen reisen zum Sterben in die Schweiz. Das hat für mich einen durchaus touristischen Aspekt. Andererseits kann ich aber auch nichts dagegen sagen, wenn es jemand nicht mehr aushält, wenn er sterben will. Ich denke, es muss möglich und erlaubt sein, dass solchen Menschen geholfen wird.“ Schauspieler Bruno Ganz in einem Interview zu dem Kinofilm „Satte Farben vor schwarz“, in dem er eine der Hauptrollen spielt. [Quelle: Brigitte woman, Ausgabe 2/11]
Kinofilm
„Es geht nicht um Selbstmord, sondern um Freitod. Es geht um Selbstbestimmung. Wir wollen doch alle über unser Leben bestimmen und auch über dessen Ende. Das ist ein wichtiger Gedanke.“ Schauspielerin Senta Berger in einem Interview zu dem Kinofilm „Satte Farben vor schwarz“, in dem sie eine der Hauptrollen spielt. [Quelle: Frankfurter Rundschau, 7.1.2011]
Debatte um ärztlich assistierten Suizid
„Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, Bundesärztekammer-Präsident: ‚Die Beihilfe zum Suizid ist nicht strafbar. Sie ist aber derzeit durch unser Berufsrecht als unethisch verboten. Diesen Widerspruch müssen wir auflösen, das zeigt auch das Ergebnis der Umfrage. In dem Entwurf für die neuen Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung wird zwar klargestellt, dass Beihilfe zum Suizid nicht zu den ärztlichen Aufgaben gehört. Sie soll aber möglich sein, wenn der Arzt das mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Damit gehen wir nicht mehr über das Strafrecht hinaus. Mich schüttelt es allerdings bei der Vorstellung, dass ein Arzt beim Suizid hilft. Ich könnte das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.‘“ [Quelle. Frankfurter Rundschau, 27.12.2010]
„Ich bin entschieden gegen einen Kurswechsel“, sagte der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke. [Quelle: Rheinische Post, 31.12.2010]
Tag der Menschenrechte
„Zum Internationalen Tag der Menschenrechte an diesem Freitag haben Politiker und Menschenrechtsorganisationen bemängelt, dass Menschen in vielen Ländern der Welt weiterhin grundlegende Rechte vorenthalten werden. (…) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) fordert das Menschenrecht jedes Einzelnen auf Selbstbestimmung im Sterben. Jeder Mensch solle die Möglichkeit haben, sein Leben ohne Bevormundung durch Dritte beenden zu können.“ [Quelle: Katholische Nachrichten-Agentur, www.katholisch.de, 10.12.2010]
Sterbehilfe-Klage vor dem EMGR
„Sag allen, dass ich aufrecht gegangen bin“. Der Braunschweiger Ulrich Koch über die letzten Worte seiner Frau, die in der Schweiz Freitodhilfe in Anspruch nahm. Jetzt klagt er vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. [Quelle: TV-Sendung „Beckmann“ am 6.12.2010, ARD]
Abschied von Ezard Haußmann
„Ezard Haußmann hat einen bewundernswerten Kampf gegen seinen Hirntumor geführt und nun verloren. Er gehört zu den bedeutendsten DDR-Schauspielern. (…) ‚Die Hauptsache ist doch die unglaubliche Liebe, die ich von meiner Familie bekomme.‘ Diese Liebe ließ ihn auch den Gedanken an Selbstmord verwerfen. Seit 25 Jahren war Ezard Haußmann Mitglied der Gesellschaft für Humanes Sterben. Seine Strategie: ‚Ich denke nicht an den Tumor in meinem Kopf und lege alles in Gottes Hand.‘“ [Quelle: Super-Illu, 18.11.2010]
Schmerzmedizin kontra Sterbehilfe
„Aus Angst, eines Tages qualvoll im Pflegeheim dahinzusiechen, sprechen sich viele Menschen für aktive Sterbehilfe aus. Mediziner sollen auf Wunsch des Patienten professionell einen Abschied in Würde ermöglichen, fordert laut Umfragen eine Mehrheit der Deutschen, und jeder vierte Arzt kann sich vorstellen, beim Suizid zu helfen. Doch bisher ist der Tod auf Rezept hierzulande unmöglich. (…) Adressen und Infos (…): Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (www.dghs.de), Lange Gasse 2-4-, 86152 Augsburg, Tel. 0821/502350“ [Quelle: „Gesund“, Beilage in Berliner Morgenpost, Hannoversche Allgemeine, Welt am Sonntag u.a., 29.10.2010, S. 3]
30 Jahre DGHS
„2009 tritt endlich ein Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft. Ohne den Beitrag der DGHS wäre das wohl nicht möglich gewesen. In den letzten 30 Jahren war es der DGHS immer wichtig, die ‚Humanisierung des Sterbens‘ über verbindliche Gesetzesänderungen zu erreichen.“ [Quelle: Bayerischer Rundfunk, Bayern 2, 24.10.2010, 6.45 Uhr]
