Positionen
Kurzbeschreibung

Kurzbeschreibung der DGHS und ihrer Positionen, 2010
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) engagiert sich im Rahmen einer Förderung des Gesundheitswesens vorwiegend im Bereich Vorsorge für ein humanes Lebensende. Im Mittelpunkt steht dabei die Patientenverfügung. Darüber hinaus ist die DGHS in einem breiten Spektrum – auch lebensorientierter Hilfen – tätig. Sie unterhält z. B. eine eigene Hospiz-Informationsstelle, ein Infotelefon Schmerztherapie und vieles mehr. Als erste Patientenschutzorganisation dieses Zuschnitts in Deutschland hat die DGHS außerdem einen "Patientenschutzbrief zur lebenserhaltenden Therapie" entwickelt.
Zentrales Element der vielfältigen Aktivitäten ist das Recht auf Selbstbestimmung bis zur letzten Lebensminute. Viele Menschen in Deutschland sind angesichts stetig wachsender Lebens- und Sterbeverlängerungsmöglichkeiten der High-Tech-Medizin verunsichert: Wird man sie, wenn es soweit ist, human und menschenwürdig sterben lassen? Was "human" und "menschenwürdig" heißt, kann nach Meinung der DGHS nur der Einzelne für sich entscheiden. Viele Mitglieder der DGHS sind Christen – und auch sie möchten laut Umfragen ihr Selbstbestimmungsrecht am Lebensende gewahrt sehen.
Neben der unerlässlichen rechtzeitigen Vorsorge mit einer Patientenverfügung fordert und fördert die DGHS eine Verbesserung der Hilfen und der Rahmenbedingungen für alte, schwerstkranke und sterbende Menschen. Sie möchte eine breite gesellschaftliche Diskussion anregen, die Grauzonen und Missstände auch in der jetzigen Sterbehilfe-Praxis benennt und die Grenzen dieser Hilfsmöglichkeiten nicht verschweigt. Die DGHS befürwortet eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und -hilfe. Im Mittelpunkt steht dabei der „Sowohl-als-auch“-Ansatz: Ausbau aller begrüßenswerten Hilfen, die geeignet sind, das Sterben entsprechend dem Würde-Empfinden des betroffenen Patienten zu humanisieren, wie zum Beispiel
- mitmenschliche Sterbebegleitung/Hospizbetreuung
- bessere Ärzteausbildung und flächendeckende Versorgung mit Schmerztherapie/Palliativmedizin
- angemessene Honorierung der Gespräche mit Schwerstkranken und Sterbenden
- menschenwürdige Bedingungen in Alten- und Pflegeheimen
- Stärkung der Patientenrechte am Lebensende
- Absicherung des Rechtes auf Selbstbestimmung
- praxisrelevante Anerkennung von Patientenverfügungen
- Verhinderung von Missbrauch bei allen Sterbehilfe-Formen
- weiter gehende legale Möglichkeiten der Sterbehilfe für jene unheilbar kranken, entscheidungsfähigen Patienten, die ernsthaft und auf informierter Basis eine Abkürzung ihres Sterbeprozesses in Anspruch nehmen wollen.
Einige Nachbarländer haben gesetzliche Regelungen geschaffen oder handhaben das Thema liberal, wie z. B. die Schweiz, wo ärztliche Freitodhilfe für unheilbar Kranke möglich ist. Sie wurden und werden massiv kritisiert. Während die Meinungsführer in Deutschland sich häufig mit der Verteufelung dieser Länder begnügen (und sich weigern, die Situation im eigenen Land offen zu diskutieren), spricht sich die große Mehrheit der Bevölkerung seit vielen Jahren für eine liberalere Regelung aus. Die DGHS regt seit Jahren im Rahmen des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats eine umfassende gesetzliche Regelung unter Beachtung von Sorgfaltskriterien an.
