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Positionen

Grundsatzprogramm 2010

Grundsätze, Zielsetzung und Forderungen 2010
Grundsatzprogramm der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.

(verabschiedet auf der HV am 13./14. November 2010)

Grundsätze:

A.

Die DGHS ist eine Patientenschutz-Organisation und sieht sich als Bürgerrechts- und Menschenrechtsbewegung. Sie setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 bundesweit für die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes des Menschen bis zu seiner letzten Lebensminute ein. B. Sie stützt sich dabei auf Artikel 3 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK): „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“

 


C. Die DGHS steht auf dem Boden des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates der Bundesrepublik Deutschland und respektiert die geltenden Gesetze. Das sind  insbesondere die im Grundgesetz festgelegten Artikel 1, Absatz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Artikel 2, Absatz 1: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ und Absatz 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

 

D. Aus dem Recht auf Leben darf jedoch keine Pflicht zum Leben um jeden Preis abgeleitet werden. In einem säkularen Staat können kirchliche Glaubenssätze nicht als allgemein verbindlich gelten. Der Absolutheitsanspruch weltanschaulicher und religiöser Institutionen auf Unverfügbarkeit des eigenen Lebens widerspricht dem Menschenrecht und verfassungsrechtlichen Grundsätzen.

 

E. Auf diesen Grundsätzen basiert auch die Respektierung des Sterbewillens von Menschen, die ihren Zustand am Lebensende nicht mehr mit ihrer persönlich empfundenen Würde in Einklang zu bringen vermögen. Es muss dem einzelnen Bürger unbenommen bleiben, zur Abwehr von individuell empfundener Entwürdigung den eigenen Leidenszustand notfalls von eigener Hand (Ultima Ratio) oder mit ärztlichem Beistand abzukürzen. Die DGHS distanziert sich jedoch entschieden von jeglicher profitorientierter Sterbehilfe.

 

F. Die DGHS setzt sich ein

     - für umfangreiche Suizidprophylaxe
     - den Ausbau der Palliativmedizin
     - die individuelle Begleitung Sterbender 
     - die Vermittlung von Informationen zur selbstbestimmten 
       Verkürzung eines als unwürdig empfundenen 
       Leidenszustandes (im Sinne einer Ultima Ratio).

 

G. Als Patientenschutz-Organisation kämpft die DGHS für mehr Menschenrechte, mehr Bürgerrechte, für weniger staatliche Bevormundung und für die Beseitigung von Missständen im Umgang mit Sterbenden.

 

H. Die DGHS sieht es als ihre Aufgabe an, diese Grundsätze dort durchzusetzen, wo ihnen in Deutschland noch keine Geltung verschafft wurde. Sie tritt ein für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, hier in erster Linie für die Verbesserung der Bedingungen für Behinderte, Pflegebedürftige und Sterbende. Deren Selbstbestimmungsrecht muss insbesondere in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Hospizen unbedingt beachtet und auch umgesetzt werden.

 

I. Grundvoraussetzung dafür ist das Recht des Patienten auf eine umfassende, ihm verständliche und wertfreie Information über seinen Gesundheitszustand, über den voraussichtlichen Verlauf der Krankheit (Diagnose und Prognose) sowie auf Information über alle Behandlungsmöglichkeiten und ihre Folgen oder Behandlungs-abbruch. Nur auf dieser Basis kann er sein Recht auf eine selbstbestimmte Wahl auch wahrnehmen.

 

Zielsetzung:

1. Ziel der DGHS ist, Menschen dazu zu bewegen, sich mit dem Sterbeprozess rechtzeitig zu befassen und nicht erst bei eintretender Hilfsbedürftigkeit im fortgeschrittenen Alter, nach Unfall oder im Verlauf einer schweren Krankheit. Es muss in unserer Gesellschaft wieder eine Rückbesinnung auf das unabänderliche Ende jeden menschlichen Lebens stattfinden, trotz aller fantastischen Fortschritte in Medizin und Forschung der letzten Jahrzehnte und der damit verbundenen, noch nie dagewesenen demografischen Entwicklung.

 

2. Ziel der DGHS ist eine menschengerechte Alters- und Sterbekultur. Dazu gehört auch die Schaffung eines umfassenden Gesetzes, das alle Bereiche der Fürsorge am Lebensabend einbezieht und das Gesundheitswesen hinsichtlich besserer Bedingungen für Alte und Sterbende fördert.

 

3. Ziel der DGHS ist, dass der Wille von unheilbar und schwer kranken, leidenden, sterbewilligen Menschen geachtet wird. Die DGHS unterstützt daher alle Maßnahmen zur Aktivierung von Willensbildungsprozessen in der Bevölkerung. Gestützt auf wiederholte, überzeugende Umfrageergebnisse verlangt die DGHS, dass der in einer Demokratie entscheidende Mehrheitswille der Bevölkerung endlich umgesetzt wird.

 

4. Ziel der DGHS ist, den oft noch verfassungs- und menschenrechtswidrigen Zuständen in deutschen Pflegeeinrichtungen entgegenzutreten. Die DGHS hat daher eine Patientenschutzmappe geschaffen, in welcher der Bürger rechtzeitig die Dinge regelt, die er nicht mehr regeln kann, wenn er aufgrund von Unfall, Krankheit oder Altersdemenz entscheidungs- oder äußerungsunfähig geworden ist. Unmenschliche Apparate-Medizin und damit zusammenhängende lebens- bzw. leidensverlängernde Maßnahmen gegen den Willen des Patienten sollen durch die Patientenverfügung, die Teil der Patientenschutzmappe ist, eingeschränkt oder verhindert werden. Gegen den ausdrücklichen Patientenwillen eingesetzte Therapien und/oder medizinische Geräte sind gesetzwidrig und rechtlich zu ahnden. Dafür bietet die Gesetzesänderung vom September 2009 und das Urteil des BGH vom 25. Juni 2010 jetzt eine Handhabe.

 

5. Ziel der DGHS ist die Klärung der Bedingungen, unter denen eine Beihilfe zur Selbsttötung rechtlich zulässig ist. Sie leistet selbst keine Sterbehilfe. Die DGHS bemüht sich, die Rechtssicherheit aller Beteiligten auf diesem Gebiet zu verbessern. Sie hat in ihren rechtspolitischen Grundsätzen bereits aufgezeigt, wie durch Änderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches die Sterbebegleitung und -hilfe geregelt werden kann. Die Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft sind aufgefordert, dem Willen der großen Bevölkerungs-Mehrheit zu entsprechen und nicht nur umfassende gesetzliche Regelungen für Sterbebegleitung und Sterbehilfe zu schaffen, sondern auch die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung ist gerade die DGHS geeignet und bereit, hier beratend mitzuwirken.

 

 

10 Forderungen der DGHS (hier auch als pdf-Datei)

Es muss wieder eine Rückbesinnung auf eine menschengerechte Alters- und Sterbekultur stattfinden. Die DGHS als Patientenschutz-Organisation setzt sich bundesweit ein für mehr Menschenrechte, mehr Bürgerrechte, weniger staatliche Bevormundung und die Beseitigung von Missständen im Umgang mit Sterbenden. Darauf basieren die 10 Forderungen der DGHS.

 

1. Die DGHS fordert, dass die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes des Menschen bis zum letzten Atemzug im Rahmen der geltenden Gesetze von den Politikern, den ärztlichen Entscheidungsträgern und den Pflegeeinrichtungen vollumfänglich umgesetzt wird.

 

2. Die DGHS fordert die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus dem Betreuungsverfügungsgesetz vom 1. September 2009, dem sog. „Patientenverfügungsgesetz“, ergeben. Ärzte und Pflegepersonal sind entsprechend zu schulen, Pflegeeinrichtungen umfassend zu informieren.

 

3. Die DGHS fordert Staat und Gesellschaft auf, sich für die Menschenrechte Sterbender, Behinderter und Unfallgeschädigter stärker einzusetzen. Hierfür sind mehr Einrichtungen zu schaffen, die ein menschenwürdiges Dasein bis zum Lebensende ermöglichen.

 

4. Die DGHS fordert, dass Missstände im Umgang mit Kranken und Sterbenden stärker kontrolliert, öffentlich bewusst gemacht und unverzüglich beseitigt werden.

 

5. Die DGHS fordert, dass Maßnahmen, die das Selbstbestimmungsrecht des Menschen auch im Prozess des Sterbens stärken und der Humanität im Krankenhaus und Pflegeheim dienlich sind, wissenschaftlich vordringlich erforscht, rechtlich durchsetzbar gestaltet und sozialpolitisch zeitnah umgesetzt werden.

 

6. Die DGHS fordert aber auch, dass Menschen, die ihren Leidens-Zustand nicht mehr mit ihrem ureigensten Würdeempfinden in Einklang bringen können, das Recht haben, ohne moralische Bevormundung ihren Leidens- und Sterbeprozess eigenverantwortlich abzukürzen. Dies gilt auch, wenn sie hierbei die Hilfe anderer in Anspruch nehmen müssen.

 

7. Die DGHS fordert in diesem Zusammenhang, dass baldmöglichst insbesondere die Hilfe eines Arztes zu einem selbstbestimmten Sterben straffrei möglich gemacht werden muss, wenn alle Sorgfaltskriterien beachtet werden.

 

8. Die DGHS fordert, dass dies sowohl in staatlichen wie in privaten Einrichtungen zulässig sein soll. Jeder Sterbende hat das Recht auf Beistand und Begleitung sowie einfühlsame menschliche Zuwendung, welche Wahl auch immer er trifft.

 
9. Die DGHS leistet selbst keine Freitod- oder Sterbehilfe. Sie setzt sich jedoch für eine gesetzliche Regelung ein, die auch die aktive direkte Sterbehilfe als Ultissima Ratio in Ausnahmefällen und unter Einhaltung strenger Sorgfaltskriterien und Kontrollmöglichkeiten straffrei zulässt.

10. Die DGHS fordert: Weg mit dem Profitdenken in Kliniken, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen!